Grunderwerbsteuer
Bei sämtlichen Grundstücksübertragungen kann die Grunderwerbsteuer relevant werden. Dies gilt insbesondere für entgeltliche Übertragungen, so z.B. beim klassischen Immobilienkauf. In diesem Fall erhebt das Finanzamt Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis.
Wann fällt Grunderwerbsteuer an und in welcher Höhe?
Die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes ist in den Bundesländern unterschiedlich und variiert zwischen 3,5% (Bayern) bis 6,5% (Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen).
Neben dem klassischen Immobilienkauf, bei dem die Erhebung von Grunderwerbsteuer für jeden am nachvollziehbar ist, können jedoch auch andere Gestaltungsvorgänge die Grunderwerbsteuer auslösen.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei Anteilsübertragungen?
Insbesondere wenn die Beteiligten nicht unmittelbar eine Immobilie, sondern Anteile an einer Gesellschaft übertragen, die ihrerseits Immobilien hält (sog. grundbesitzhaltende Gesellschaften), kann der Vorgang grunderwerbsteuerpflichtig sein. Bei diesen Share Deals sind bestimmte Haltefristen und Beteiligungsschwellen zu beachten, um nicht unerwünschte Grunderwerbsteuer auszulösen. Entsprechendes gilt bei Umstrukturierungsmaßnahmen innerhalb von Konzernen oder Beteiligungsstrukturen.
Wann gelten Steuerbefreiungen von der Grunderwerbsteuer?
Der Gesetzgeber hat hingegen bestimmte Grundstücks- oder Anteilsübertragungen von der Grunderwerbsteuer befreit. So z.B. die Grundstücksübertragungen zwischen Eheleuten oder in gerade Linie (z.B. zwischen Eltern und Kindern).
Ferner sind auch unentgeltliche Grundstücksübertragungen – Immobilienschenkungen – von der Grunderwerbsteuer befreit. Hier ist jedoch besondere Vorsicht geboten, wenn die Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt erfolgt. Die Gewährung des Nießbrauchs erfolgt entgeltlich, sodass dieser Teil des Übertragungsgeschäfts grunderwerbsteuerpflichtig ist, wenn nicht eine der anderen Grunderwerbsteuerbefreiungen eingreift.
Wir unterstützen Sie gerne
Dieser kleine Einblick zeigt bereits, dass das Grunderwerbsteuerrecht viele Steuerfallen bereithält. Daher ist es ratsam, vor jeder Grundstückstransaktion oder Übertragung von Anteilen an grundbesitzhaltenden Gesellschaften einen Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren, um unliebsame Steuereffekte von vornherein zu identifizieren und zu vermeiden.