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Steuern bei der GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) zählt zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Neben der Haftungsbeschränkung bietet sie steuerliche Vorteile, bringt aber auch eine Reihe steuerlicher Pflichten mit sich. Unternehmer, die eine GmbH gründen oder bereits führen, sollten sich mit den steuerlichen Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten vertraut machen. Denn eine fundierte steuerliche Planung kann die Steuerlast reduzieren und das Unternehmen langfristig finanziell stärken.

Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die wichtigsten steuerlichen Aspekte einer GmbH, die relevanten Steuerarten, häufige Risiken sowie mögliche Optimierungsstrategien.

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Steuerliche Pflichten der GmbH

Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und unterliegt daher einer Reihe von Steuerpflichten. Dazu gehören insbesondere:

Körperschaftsteuer

Die GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer, da sie als eigenständige Gesellschaft (juristische Person) und nicht als natürliche Person besteuert wird. Sie ist somit ein eigenständiges Steuersubjekt für die Ertragsteuer in Gestalt der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer an, was die Gesamtsteuerlast auf 15,825 % erhöht.

Die Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist der Jahresgewinn der GmbH. Dabei sind Betriebsausgaben wie Gehälter, Mieten oder Abschreibungen abzugsfähig, während nicht abzugsfähige Aufwendungen wie verdeckte Gewinnausschüttungen das steuerpflichtige Einkommen erhöhen.

Gewerbesteuer

Jede GmbH gilt aufgrund ihrer Rechtsform bereits als Gewerbebetrieb und ist daher stets gewerbesteuerpflichtig – unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit. Die Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag der GmbH erhoben. Der Steuersatz variiert je nach Standort des Unternehmens, da die Gemeinden den Hebesatz individuell festlegen. Die Gewerbesteuer kann sich daher zwischen 7 % und 21% des Gewerbeertrags bewegen. In der Regel rechnet man aus Vereinfachungsgründen mit einer durchschnittlichen Gewerbesteuerbelastung von 14 %.

Anders als bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es für die GmbH keinen Gewerbesteuerfreibetrag. Unternehmen, die ihren Sitz in einer Gemeinde mit hohem Hebesatz haben, können durch eine Verlagerung des Firmensitzes Steuern sparen.

Umsatzsteuer

Die GmbH ist umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie für ihre Leistungen Umsatzsteuer in Rechnung stellt und diese an das Finanzamt abführt. Der reguläre Umsatzsteuersatz beträgt 19 %, für bestimmte Waren und Dienstleistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

In bestimmten Fällen kann eine GmbH die Ist-Versteuerung beantragen. Dadurch wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn ein Kunde tatsächlich zahlt. Dies kann insbesondere bei langen Zahlungszielen die Liquidität verbessern.

Lohnsteuer und Sozialabgaben

Beschäftigt die GmbH Arbeitnehmer, muss sie Lohnsteuer für diese abführen. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab und leitet sie an das Finanzamt weiter. Die GmbH ist zudem verpflichtet, Sozialversicherungsbeiträge für ihre Angestellten zu zahlen, darunter Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.

Auch der Geschäftsführer einer GmbH unterliegt grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht, es sei denn, er ist Mehrheitsgesellschafter (hält mehr als 50 % der Geschäftsanteile) oder er hält eine sogenannte umfassende Sperrminorität (wenn er laut Gesellschaftsvertrag ihm nicht genehme Weisungen bezüglich Zeit, Dauer, Umfang und Ort der Tätigkeiten verhindern kann).

Jahresabschluss- und Publikationspflicht

Die GmbH trifft neben der allgemeinen Bilanzpflicht (§ 242 HGB) auch eine Publikationspflicht. Jahresabschlüsse müssen beim Bundesanzeiger elektronisch eingereicht werden, damit sie fristgerecht und für jedermann online veröffentlicht werden können. Sie sind nach § 264 Abs. 1 S. 3 HGB in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und nach § 325 Abs. 1a HGB spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres zu übermitteln, auf das sie sich beziehen. Der Umfang des Jahresabschlusses ist von der Größe der GmbH abhängig.

Beispiel: Ein Unternehmen hat als Geschäftsjahr das Kalenderjahr gewählt. Der Jahresabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2024 ist damit spätestens am 31. Dezember 2025 beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.


Steuerliche Vorteile der GmbH


Die GmbH bietet verschiedene steuerliche Vorteile, die im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie dem Einzelunternehmen oder der Personengesellschaft strategisch genutzt werden können:

  • Geringere Steuerlast im Vergleich zu Einzelunternehmen: Während Einzelunternehmer mit bis zu 45 % Einkommensteuer belastet werden, beträgt die Steuerbelastung einer GmbH auf Unternehmensebene in der Regel etwa 30 % (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer). Wird der Gewinn nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert, kann dies zu einer deutlichen Steuerersparnis führen.

  • Thesaurierung und Gewinnverwendung: Die GmbH kann ihre Gewinne im Unternehmen belassen und dadurch eine Steuerstundung erreichen. Werden Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, unterliegen sie nur der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Erst bei einer Ausschüttung fällt zusätzlich die Abgeltungsteuer auf Ebene der Gesellschafter an (25 % plus Solidaritätszuschlag auf den ausgeschütteten Nettogewinn) an.

  • Steueroptimierte Geschäftsführervergütung: Ein Gesellschafter-Geschäftsführer kann sich ein Gehalt zahlen, das die GmbH als Betriebsausgabe steuerlich absetzen kann. Dies senkt den steuerpflichtigen Gewinn der GmbH und verringert die Körperschaftsteuer. Zudem unterliegt das Gehalt der regulären Einkommensteuer, wodurch durch geschickte Steuerplanung eine Senkung der Gesamtsteuerlast erreicht werden kann.

  • Nutzung von Holding-Strukturen: Eine Holding-GmbH kann steuerliche Vorteile bringen. Gewinne können mit einer reduzierten Steuerbelastung an die Muttergesellschaft weitergeleitet werden. Nach § 8b Abs. 1 und 5 KStG sind 95 % der Dividenden von Tochtergesellschaften steuerfrei, was eine erheblich geringere Steuerlast bedeutet. Hierfür muss die Holding-GmbH mit mindestens 10 % an der Tochter-GmbH beteiligt sein (§ 8b Abs. 4 KStG). Eine entsprechende Steuerbegünstigung besteht für die Gewerbesteuer, für die die Holding-GmbH mindestens 15 % an der Tochter-GmbH halten muss (§ 9 Nr. 2a GewStG).


Wichtig:
Eine gemeinnützige GmbH, die nach ihrer Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich gemeinnützigen Zwecken im Sinne von §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung (AO) dient, ist sowohl von der Körperschaftssteuer als auch von der Gewerbesteuer befreit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG).


Häufige Steuerfallen und Risiken

Trotz der steuerlichen Vorteile gibt es einige Risiken, die Unternehmer beachten sollten:

Zahlungen an Gesellschafter müssen angemessen und betrieblich veranlasst sein. Werden private Kosten über die GmbH abgerechnet oder Vermögenswerte unentgeltlich an Gesellschafter übertragen, kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) annehmen. Dies führt zu einer Nachversteuerung und kann empfindliche Nachzahlungen von Steuern und Zinsen nach sich ziehen.

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer muss eine marktübliche Vergütung erhalten. Zu hohe Gehälter oder übermäßige Tantiemen können steuerlich nicht anerkannt werden. In solchen Fällen kann das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen.

Eine fehlerhafte oder verspätete Buchführung kann dazu führen, dass das Finanzamt die steuerliche Gewinnermittlung verwirft. In solchen Fällen werden häufig Steuerschätzungen vorgenommen, die meist nachteilig für das Unternehmen ausfallen.

Die GmbH ist verpflichtet, ihre Steuererklärungen fristgerecht einzureichen. Verspätete Abgaben führen oft zu Verspätungszuschlägen, Zinsen oder sogar steuerstrafrechtlichen Konsequenzen.


Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

GmbH-Gesellschafter haben verschiedene legale Möglichkeiten, ihre persönliche Steuerlast zu optimieren.

Eine strategische Planung von Ausschüttungen kann steuerliche Vorteile bringen. Während Dividenden grundsätzlich mit der Abgeltungsteuer von 25 % belastet werden, ermöglicht das Teileinkünfteverfahren eine Besteuerung von nur 60 % der Ausschüttung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz – oft günstiger als die Abgeltungsteuer.

Pensionszusagen bieten eine attraktive Möglichkeit zur Altersvorsorge. Die GmbH kann Pensionsrückstellungen bilden, die als Betriebsausgabe absetzbar sind, während die Auszahlung erst im Rentenalter besteuert wird.

Ein weiterer Vorteil besteht im steuerfreien Verkauf von Anteilen innerhalb einer Holding-Struktur. Nach § 8b KStG sind 95 % der Veräußerungsgewinne von der Körperschaftsteuer befreit, was erhebliche Steuervorteile mit sich bringt. Eine vorausschauende Planung hilft, diese Potenziale optimal zu nutzen.


Unterstützung durch einen Anwalt für Steuerrecht

Die steuerlichen Pflichten einer GmbH sind komplex und unterliegen ständigen Gesetzesänderungen. Fehler bei der Steuerplanung oder der Buchführung können schnell zu hohen Nachzahlungen, Sanktionen oder steuerstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Ein erfahrener Anwalt für Steuerrecht unterstützt GmbH-Gesellschafter dabei, Risiken zu minimieren und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.

Unsere Kanzlei bietet eine umfassende Beratung in allen steuerlichen Gestaltungsfragen – von der Gründung bis zur laufenden Steueroptimierung. Wir helfen dabei, steuerliche Fallstricke zu vermeiden, vorteilhafte Strukturen zu entwickeln und die steuerliche Belastung der GmbH zu reduzieren. Auch in Streitfällen mit dem Finanzamt setzen wir Ihre Interessen durch und vertreten Sie vor den Finanzbehörden oder Finanzgerichten.

Profitieren Sie von unserer Expertise und lassen Sie sich individuell beraten. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Erstberatung – vertraulich, kompetent und zielorientiert.


Fazit

Die GmbH ist eine steuerlich attraktive Rechtsform, die Unternehmern viele Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Gleichzeitig sind steuerliche Pflichten und Fristen strikt einzuhalten, um Nachzahlungen oder Strafen zu vermeiden. Eine professionelle steuerliche Beratung ist in den meisten Fällen ratsam, um Risiken zu minimieren und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Durch eine vorausschauende Steuerplanung lässt sich die Steuerlast der GmbH senken und die finanzielle Stabilität des Unternehmens langfristig sichern.

Als spezialisierte Fachanwälte im Erbrecht und Steuerrecht sorgen wir dafür, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden und helfen, Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Nachlassverwaltung reibungslos und effizient zu gestalten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung


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