Selbstanzeige
Die Selbstanzeige ist eine rechtliche Möglichkeit für den Steuerpflichtigen, einen bisher nicht offengelegten oder nicht erklärten steuerlich relevanten Sachverhalt gegenüber den Finanzbehörden anzuzeigen. Sind die Anforderungen an die Selbstanzeige (§ 371 AO) erfüllt, kann im Gegenzug für den Steuerpflichtigen Straffreiheit eintreten.
Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige?
Eine wirksame Selbstanzeige setzt zunächst voraus, dass der steuerlich relevante Sachverhalt vollständig und umfassend nacherklärt wird. Zudem dürfen die Finanzbehörden von dem steuerlich relevanten Sachverhalt noch keine Kenntnis, eine diesbezüglich Betriebsprüfung bereits begonnen oder ein Steuerstrafverfahren bereits eingeleitet haben.
Wann gilt eine Steuerhinterziehung als besonders schwerer Fall?
Hat der Steuerpflichtige je Tat einen Steuerbetrag von mehr als EUR 25.000 verkürzt oder liegt ein sogenannter besonders schwerer Fall (Hinterziehungsbetrag von insgesamt mehr als EUR 50.000) vor, muss der Steuerpflichtige zudem nicht nur die nichtentrichteten Steuern und Zinsen bzw. Hinterziehungszinsen fristgerecht entrichten, sondern zudem einen zusätzlichen Geldbetrag in Höhe von 10 – 20% des hinterzogenen Steuerbetrags entrichten (§ 398a AO).
Wann ist eine Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Erbfällen ratsam?
Es kommt häufig vor, dass bestimmte steuerlich relevante Tatsachen vom Erblasser nicht mehr zu Lebzeiten erklärt wurden, sodass die Erben aufgrund der Rechtsnachfolge die erforderlichen Erklärungen nachholen müssen. Teilweise werden auch bestimmte Schenkungsvorgänge von den Beteiligten nicht (rechtzeitig) gegenüber den Finanzbehörden angezeigt, obwohl der Schenkungsvorgang eine Schenkungsteuer ausgelöst hat. Das kann passieren weil z.B. die Freibeträge bereits überschritten oder verbraucht waren. In all diesen Fällen ist es ratsam, eine Selbstanzeige vorzubereiten und rechtzeitig, d.h. bevor das Finanzamt auf den Vorgang aufmerksam wird, einzureichen.
Wir unterstützen Sie gerne
Unsere Fachanwälte von sherb für Steuerrecht in Frankfurt und Berlin unterstützen Sie gerne, um eine wirksame Selbstanzeige zu erstellen und begleiteten Sie bei der gegebenenfalls erforderlichen Nacherklärung der bisher gegenüber den Finanzbehörden nicht offengelegten steuerlichen Vorgängen.