Familiengesellschaft (Familienpool)
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Die Familiengesellschaft, auch als Familienpool bezeichnet, ist eine rechtliche und steuerliche Struktur, die dazu dient, familiäres Vermögen zu bündeln und zu verwalten. Sie bietet verschiedene rechtliche und steuerliche Vorteile für eine strategische Vermögensplanung, insbesondere auch im Rahmen einer umfassenden Asset Protection. Neben der Bündelung des Vermögens in einer Gesellschaft (Pooling), ermöglicht der Familienpool eine langfristige Sicherung des Familienvermögens über Generationen hinweg. Aus steuerlicher Sicht bietet sich der Familienpool insbesondere dann an, um durch geschickte Vermögens- und Anteilszuweisungen an die Familienmitglieder die schenkungsteuerlichen Freibeträge auszunutzen und durch Zuweisung von Mehreinkünften ggfs. auch ungenutzte einkommensteuerliche Freibeträge der Kinder oder Enkelkinder zu nutzen. Die Familiengesellschaft ist keine bestimmte Rechtsform. Vielmehr ist sie grundsätzlich in allen erdenklichen Rechtsformen möglich. Am häufigsten eignen sich jedoch die vermögensverwaltenden Personengesellschaften wie GbR, KG, GmbH & Co. KG oder als Kapitalgesellschaft die sogenannte vermögensverwaltende GmbH. Bei der Rechtsformwahl entscheiden verschiedene Faktoren wie steuerliche Erwägungen, Erforderlichkeit einer Haftungsbeschränkung oder die Einbindung von minderjährigen Familienmitgliedern als Gesellschafter. Sehr häufig nutzen unsere Mandanten die Familiengesellschaft, um Immobilien steueroptimiert auf die nächsten Generationen zu übertragen und um die Grundstücke zum Zwecke einer einheitlichen Verwaltung in einer Rechtseinheit zu bündeln. Hierfür bedarf es im Vorfeld einer steuerlichen Bewertung der einzubringenden Objekte, um das künftige Gesamtvermögen der Familiengesellschaft zu ermitteln und damit die Anteilsquoten für die optimale Ausnutzung der steuerlichen Freibeträge. Um die steuerlichen Vorteile noch besser ausnutzen zu können wird häufig die Übertragung der Immobilien mit einem Nießbrauch zugunsten der Übergeber verknüpft. Die Familiengesellschaft spielt eine zentrale Rolle in der Nachfolgeplanung. Unsere Fachanwälte für Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht begleiten Sie gerne von der Konzeptionierung bis zur Realisierung Ihres Nachfolgeprojekts. Wir stimmen uns hierbei mit den Behörden und Notariaten ab und unterstützen Sie im Nachgang auch bei der Erstellung der mit der Vermögensübertragung erforderlichen Erklärung wie Schenkungsteuererklärung oder Feststellungserklärungen.