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KG

Die Kommanditgesellschaft (KG) stellt eine attraktive Rechtsform dar, wenn Sie eine ausgewogene Balance zwischen Haftungsbeschränkung und Flexibilität für Ihre Unternehmung suchen.

Wie wird eine KG gegründet?

Die KG entsteht durch Gesellschaftsvertrag zwischen mindestens zwei Gesellschaftern. Der Gesellschaftsvertrag kann formlos, also ohne notarielle Beurkundung erfolgen. Gesellschafter können natürliche Personen oder juristische Personen (z.B. GmbH) sein.

Wer haftet bei einer KG und welche Gesellschaftertypen gibt es?

Im Vergleich zur GbR besteht hinsichtlich der Haftungsausgestaltung ein wesentlicher Unterschied. Es existieren zwei verschiedene Gesellschaftertypen:

___ Komplementäre haften persönlich und unbeschränkt.

___ Kommanditisten haften dagegen nur bis zur Höhe ihrer Einlage.

Wer vertritt eine KG und wer übernimmt die Geschäftsführung?

Diese unterschiedlichen Gesellschafterrollen spiegeln sich auch in der Vertretung und Geschäftsführung wider. Nur die Komplementäre dürfen die KG nach außen vertreten. Sie übernehmen in der Regel auch die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft. Dadurch entstehen zwei unterschiedliche Gesellschafterfunktionen: Den Komplementäre kommt eine aktive Gesellschafterrolle zu, wohingegen die Kommanditisten häufig als nur inaktive Kapitalgeber in Erscheinung treten.

Welche Steuern fallen bei einer KG an?

Die KG ist genauso wie die GbR eine Personengesellschaft und wird als steuerlich transparent bezeichnet. Das bedeutet, dass die Gewinne und Verluste auf der Ebene der Gesellschaft festgestellt werden, die Besteuerung mit Einkommensteuer jedoch auf der Ebene der Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt.


Wir unterstützen Sie gerne

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Gründung einer KG, der Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrags sowie der damit verbundenen steuerrechtlichen Gestaltungsberatung. Zudem begleiten unsere Fachanwälte Sie gerne bei der Nachfolgeplanung und prüfen für Sie, ob die KG in Ihrem Fall die geeignete Rechtsform für eine Familiengesellschaft darstellt.

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