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Betriebsaufspaltung

Bei einer Betriebsaufspaltung werden die Funktionen eines Unternehmens auf zwei rechtlich selbständige Gesellschaften aufgeteilt: die Besitzgesellschaft und die operative Betriebsgesellschaft. Die Besitzgesellschaft stellt der Betriebsgesellschaft ein wesentliches Wirtschaftsgut (z.B. ein Grundstück) zur Nutzung zur Verfügung.

Was sind Gründe für die Betriebsaufspaltung?

Die Trennung von Eigentum und Betrieb auf zwei separate Gesellschaften führt zur Haftungsbeschränkung, da die Gläubiger bei einer wirtschaftlichen Schieflage der Betriebsgesellschaft nicht auf das Vermögen der Besitzgesellschaft zugreifen können.

Durch die Betriebsaufspaltung können bestimmte steuerliche Vorteile wie eine Gewerbesteuerprivilegierung oder einkommensteuerliche Gewinnverlagerungen genutzt werden.

Welchen Voraussetzungen gelten für eine Betriebsaufspaltung?

Entscheidend für das Bestehen und Entstehen einer Betriebsaufspaltung sind insbesondere die Beteiligungsverhältnisse an der Besitz- und an der Betriebsaufspaltung, da hierfür eine sogenannte personelle Verflechtung zwischen beiden Gesellschaften bestehen muss. Diese Voraussetzung ist insbesondere bei unterschiedlichen Beteiligungsverhältnissen der Gesellschafter oder Ehegatten an den jeweiligen Gesellschaften entscheidend.

Welche Gefahren bestehen bei einer unerkannten Betriebsaufspaltung?

Häufig besteht bereits eine Betriebsaufspaltung, ohne dass die beteiligten Gesellschafter dies wissen. Deshalb ist vor Übertragung von Anteilen an einer Besitz- und / oder Betriebsgesellschaft eine steuerliche Prüfung unerlässlich, um unerwünschte steuerliche Effekte durch die Aufhebung einer Betriebsaufspaltung im Vorhinein identifizieren und verhindern zu können.


Wir unterstützen Sie gerne

Die Betriebsaufspaltung ist eine komplexe rechtliche und steuerliche Gestaltung, die sorgfältig geplant und umgesetzt werden sollte. Entsprechendes gilt für Veränderungen der Beteiligungsverhältnisse an der Betriebs- und Besitzgesellschaft. Aufgrund der Komplexität und der steuerlichen Konsequenzen ist daher die Einbindung eines erfahrenen Fachanwalts für Steuerrecht ratsam.

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