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Spekulationssteuer

Die sogenannte Spekulationssteuer betrifft die Besteuerung von Gewinnen, die man bei der Veräußerung von bestimmten privaten Vermögensgegenständen (wie z.B. Immobilien) erzielt. Es handelt sich hierbei um sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Eine entscheidende Rolle für die Besteuerung spielt die Haltedauer.

Welche Haltefrist gilt für den einkommenssteuerfreien Verkauf von Immobilien?

Grundsätzlich ist ein Gewinn aus dem Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien nicht einkommensteuerpflichtig, wenn die betreffende Immobilie mindestens zehn Jahre gehalten wurde.

Welche Ausnahmen von der Haltefrist gibt es für den einkommenssteuerfreien Verkauf von Immobilien?

Eine Ausnahme von dieser Regel besteht bei einer Selbstnutzung der Immobilie bzw. wenn nach einer vorangegangenen Vermietung die Immobilie wieder selbst genutzt wird. Im letzten Fall muss der Verkäufer die Immobilie nach der sogenannten „2-Silvester-Regel“ durchgehend mindestens im Jahr der Veräußerung, dem vorangegangenen Tag sowie im Vorvorjahr selbst genutzt haben. Sind diese Kriterien erfüllt, kann der Verkauf steuerfrei sein, selbst wenn die Immobilie insgesamt nicht mindestens zehn Jahre gehalten wurde.


Wir unterstützen Sie gerne.

Um steuerliche Fallstricke zu vermeiden und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, ist eine professionelle Beratung durch erfahrene Fachanwälte für Steuerrecht unerlässlich. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Ihre steuerliche Situation zu analysieren, rechtliche Fragestellungen zu klären und Sie bei Veräußerungsgeschäften kompetent zu vertreten. Bei weiteren Fragen zur Spekulationssteuer im Zusammenhang mit Immobilienveräußerungen kontaktieren Sie gerne unsere Kanzlei für eine individuelle Beratung.

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