Begünstigtes Betriebsvermögen
Das deutsche Erbschaftsteuerrecht sieht für die Übertragung von Betriebsvermögen im Rahmen der Nachfolgeplanung steuerliche Begünstigungen vor. Diese Regelungen stellen sicher, dass Betriebsvermögen bei der Übertragung auf die nächste Generation steuerliche begünstigt wird, um die Kontinuität von Unternehmen zu fördern.
Warum wird Betriebsvermögen begünstigt besteuert?
Häufig stellt das Unternehmen den größten Vermögenswert im Nachlass dar. Das würde bedeuten, dass die Erbschaftsteuer aus Finanzmitteln des Unternehmens beglichen werden müsste und somit erforderliche Liquidität des Unternehmens abgezogen würde bzw. nur durch Darlehen finanziert werden könnte. Aus diesem Grund sollen insbesondere die Erben von Betriebsvermögen nicht (übermäßig) mit Erbschaftsteuer belastet werden. Dies wird durch die Begünstigungsvorschriften in §§ 13a und 13b ErbStG verhindert.
Wie hoch ist der Verschonungsabschlag für Betriebsvermögen?
§ 13a ErbStG gewährt einen Verschonungsabschlag auf den steuerpflichtigen Wert des Betriebsvermögens. Der Verschonungsabschlag beträgt in der Regel 85% (Regelverschonung), kann auf Antrag auf 100% (Optionsverschonung) ausgeweitet werden.
Welche Voraussetzungen gelten für einen Verschonungsabschlag?
___ Der Erwerber muss das Unternehmen für fünf bzw. sieben Jahre fortführen
___ Er muss bestimmte Lohnsummen- und Behaltensfristen einhalten
___ Er darf das Unternehmen nicht aufgeben oder veräußern
Wofür wird eine Unternehmensbewertung und Verwaltungsvermögenstest vorgenommen?
Um die Begünstigungsvorschriften anwenden zu können, muss ausreichendes Betriebsvermögen im Unternehmen vorhanden sein. Dabei darf es sich nicht um übermäßiges Verwaltungsvermögen (wie beispielsweise sehr hohe Cash-Bestände oder an Dritte zur Nutzung überlassene Immobilien) handeln. Hierfür muss zunächst das Unternehmen bewertet und im Rahmen dessen ein sogenannter Verwaltungsvermögenstest durchgeführt werden.
Ergibt dieser Test, dass der Anteil an Verwaltungsvermögen nicht schädlich ist, so kann die Übertragung steuerbegünstigt erfolgen.
Wir unterstützen Sie gerne
Unsere Kanzlei begleitet Sie gerne bei der Unternehmensnachfolge und in Abstimmung mit unseren Kooperationspartner prüfen unsere Fachanwälten für Sie die Voraussetzungen einer steuerbegünstigten Übertragung von Unternehmensanteilen oder Betriebsvermögen.