Die Erbenfeststellungsklage
Wann werden Erbscheinverfahren und Erbenfeststellungsklagen angewendet?
Im Erbrecht ist die Frage, wer Erbe geworden ist, zwischen den Beteiligten nicht immer unstreitig. Das gilt insbesondere wenn die Wirksamkeit eines Testaments streitig ist oder wenn der Erblasser mehrere Testamente errichtet hat und sich die Frage stellt, welches Testament vorrangig ist. Das kann insbesondere in den Fällen möglicher Testierunfähigkeit oder Anfechtungsfällen sein. Ebenso ist ein Streit darüber, mit welcher Quote die beteiligten Personen jeweils ein Erbrecht geltend machen.
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Welche Verfahrensarten gibt es?
Um festzustellen, wer tatsächlich Erbe geworden ist, stehen Erbprätendenten zwei Möglichkeiten offen:
Das ist zum einen das Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht. Neben dem Erbscheinverfahren bietet das Erbenfeststellungsverfahren eine weitere Möglichkeit, um die Erbfolge gerichtlich ermitteln zu lassen. Es handelt sich bei letzterer um eine Feststellungsklage. Dabei stehen das Erbscheinverfahren und die Erbenfeststellungsklage zwar alternativ nebeneinander, sie sind jedoch weder beim Verfahrensablauf, noch in ihrer Wirkung identisch.
Wer ist für das Erbscheinverfahren zuständig?
Für das Erbscheinverfahren ist das Nachlassgericht zuständig. Das Verfahren wird eingeleitet, indem eine Person einen Erbscheinantrag stellt. Ob der beantragte Erbschein erteilt werden kann, wird dann vom Gericht geklärt (Amtsermittlungsgrundsatz). Beteiligter des Verfahrens ist in der Regel (nur) der Antragsteller beziehungsweise bei einem gemeinschaftlichen Erbschein die Antragsteller. Ein "Gegner" ist nicht zwingend vorgesehen. Sollte eine Person jedoch dem beantragten Erbschein widersprechen, kann sie dem Verfahren als Antragsgegner beitreten.
Der Richter entscheidet, ob der beantragte Erbschein erteilt wird oder nicht. Ein einmal erteilter Erbschein kann allerdings auch wieder eingezogen werden, wenn sich beispielsweise herausstellt, dass er unrichtig ist oder nachträglich unrichtig geworden ist (zum Beispiel wenn die Erbschaft unter einer auflösenden Bedingung stand, die nachträglich eingetreten ist).
Was ist eine Erbenfeststellungsklage?
Die Erbenfeststellungsklage ist eine Feststellungsklage. Sie fällt in die Zuständigkeit der ordentlichen Zivilgerichte. Regelmäßig ist hier das Landgericht zuständig. Im Gegensatz zum Erbscheinverfahren handelt es sich dabei um einen Parteiprozess. Das heißt es gibt immer einen oder mehrere Kläger und einen oder mehrere Beklagte. Die Feststellung über die Erbenstellung, die zwischen den Erben in Streit steht, ist der Klagegegenstand. Wie im Erbscheinverfahren prüfen und entscheiden auch hier die beteiligten Richter über die Erbenstellung. Während im Erbscheinverfahren ein Erbschein erteilt wird, wird bei der Feststellungsverfahren verbindlich geklärt, wer Erbe geworden ist.
Rechtskraftwirkung des Erbscheinverfahren und der Erbenfeststellungsklagen
Sowohl für das Erbenfeststellungsverfahrens als auch für das Erbscheinverfahren ergeht ein gerichtliches Urteil. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist ist dieses Urteil endgültig, das heißt es erwächst in Rechtskraft. Allerdings ist die Erbenfeststellungsklage immer vorrangig vor dem Erbscheinverfahren. Ermittelt das Gericht bei der Erbenfeststellungsklage einen bestimmten Erben gilt dies als endgültig festgestellt. In diesem Fall kann kein abweichender Antrag auf Erteilung eines Erbscheins beim Nachlassgericht Erfolg haben. Es wird kein abweichender Erbschein erteilt.
Welches Verfahren ist vorrangig?
Gerade bei unstreitigen Fällen wird vor dem Nachlassgericht in der Regel das Erbscheinverfahren das Mittel der Wahl sein. Nicht zuletzt, da es wegen des nicht bestehenden Anwaltszwangs kostengünstiger ist und mit der Erteilung des Erbscheins beispielsweise Grundbuchänderungen vorgenommen werden können. Der erteilte Erbschein bewirkt nach § 2365 BGB die Vermutung, dass der, der dort als Erbe bezeichnet wurde, tatsächlich Erbe des Erblassers geworden ist. Er kann jedoch unter Umständen auch wieder eingezogen werden.
Herrscht jedoch zwischen potenziellen Erben Streit über die Erben des Erblassers, ist die Erbenfeststellungsklage eine sinnvolle Option und dient möglicherweise nicht als Alternative sondern als Ergänzung zum Erbscheinverfahren, um die finale Feststellung der Erbfolge zu ermöglichen. Grundsätzlich sind die Gebühren für eine Erbenfeststellungsklage höher als für das Erbscheinverfahren.
Wir unterstützen Sie gerne
Welches Verfahren sinnvoll ist oder ob möglicherweise sogar beide Verfahren gleichzeitig gewählt werden sollten, muss stets im konkreten Einzelfall geprüft werden. Unser Team von sherb mit erfahrenen Fachanwälten für Erbrecht und Steuerrecht aus Frankfurt am Main und Berlin stehen Ihnen bundesweit im Zusammenhang mit Erbenfeststellungsverfahren sowie bei Erbscheinverfahren und im allgemeinen Erbrecht zur Seite.