Das Erbscheinverfahren
Auch wenn ein Erbschein für die Erbschaft nicht zwingend erforderlich ist, wird es häufig ohne Erbschein schwierig bis unmöglich, eine Erbschaft antreten zu können.
Wann ist ein Erbschein notwendig?
Letztendlich handelt es sich bei einem Erbschein um ein offizielles Legitimationsdokument, welches zum Nachweis der angefallenen Erbschaft dient. Insbesondere Banken, Handelsregister und Grundbuchämter benötigen diesen Nachweis, um Konten, Registereinträge und Grundbücher umschreiben zu können. In Fällen, in denen die Erbschaft aufgrund einer testamentarischen Verfügung ergangen ist, kann ein Erbschein entbehrlich sein, solange sich die Erbfolge eindeutig aus dem vorgelegten Dokument ergibt. Bei notariellen Testamenten ist dies regelmäßig der Fall, während bei handschriftlichen Testamenten im Einzelfall dennoch ein Erbschein gefordert wird.
Wann wird ein europäisches Nachlasszeugnis oder ein Fremdrechtserbschein benötigt?
Es gibt Fälle, bei denen zwar das Erbrecht eines Staates anwendbar ist, jedoch Vermögenswerte der Erbschaft auch in anderen Staaten belegen sind, beispielsweise Immobilien. Hier stellt sich die Frage, wie das Erbrecht des einen Staates im anderen Staat umgesetzt werden kann.
Davon betroffen sind häufig innereuropäische Fälle. Bei solchen sollte statt eines (deutschen) Erbscheins ein sogenanntes Europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden, welches innerhalb der Mitgliedstaaten akzeptiert wird.
Denkbar sind aber auch Konstellationen, bei denen das Erbrecht eines Drittstaates anwendbar ist (z.B. USA), aber die Erbschaft in Deutschland nachgewiesen werden muss, weil Vermögen in Deutschland belegen ist. In diesen Fällen muss ein sogenannter Fremdrechtserbschein beantragt werden
Wie wird ein Erbschein beantragt?
Der Antrag auf Erteilung des Erbscheins kann entweder beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar (oder einer deutschen Auslandsvertretung) gestellt werden. Nach Antragstellung wird das Nachlassgericht prüfen, ob die begehrte Erbfolge zutreffend ist. Gegebenenfalls werden weitere potenzielle Erben kontaktiert, um festzustellen, ob diese mit dem Erbscheinantrag einverstanden sind.
Streitiges Erbscheinverfahren
Denkbar ist auch, dass für ein und denselben Erbfall unterschiedliche oder sich widersprechende Erbscheinanträge gestellt werden. In diesen Fall handelt es sich um ein streitiges Erbscheinverfahren, bei dem der Nachlassrichter entscheiden muss, ob und wenn ja welchem Erbscheinantrag er stattgibt. Häufig wird in diesen Fällen ein Streit über die Wirksamkeit oder die Auslegung von Testamenten und Erbverträgen geführt, wobei nicht selten die Frage im Raum steht, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierfähig gewesen ist.
Erbenfeststellungsklage
Das Erbenfeststellungsverfahren ist ein weiterer Weg, um die Erben zu ermitteln, insbesondere wenn Unsicherheiten oder Streitigkeiten hierüber bestehen. Während ein Erbschein nachträglich als unrichtig eingezogen werden könnte, ist mit Abschluss des Erbenfeststellungsverfahrens rechtskräftig und endgültig festgestellt, wer Erbe geworden ist.
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