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GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine besonders flexible und bewährte Rechtsform, die eine optimale Kombination aus Haftungsbeschränkung und unternehmerischer Freiheit bietet.

Weche Merkmale hat eine GmbH & Co. KG?

Die GmbH & Co. KG kombiniert Elemente der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und der Kommanditgesellschaft (KG).

Wie bei der einfachen KG bestehen auch hier zwei Gesellschaftertypen:

Die Rolle der Komplementärin und damit der persönlich haftenden Gesellschafterin übernimmt hier die GmbH. Die Haftung ist damit auf das Vermögen der GmbH beschränkt.

Die Kommanditisten hingegen haften wie bei der einfachen KG nur in Höhe ihrer Einlage.

Im Ergebnis haftet bei der GmbH & Co. KG keine natürliche Person unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen. Dies kann für Unternehmungen attraktiv sein, bei denen eine Haftungsabschirmung , aber die Besteuerung einer Personengesellschaft gewünscht ist.

Wie setzt sich das Kapital einer GmbH & Co. KG zusammen?

Das Kapital der GmbH & Co. KG setzt sich somit aus dem Stammkapital der GmbH sowie der Einlagen der Kommanditisten zusammen.

Wer übernimmt die Vertretung und Geschäftsführung einer GmbH & Co. KG?

Wie bei der einfachen KG übernimmt die Komplementärin und damit hier die GmbH die Vertretung der Gesellschaft nach außen und in der Regel auch die Geschäftsführung. Den Kommanditisten als Geldgeber kommt häufig eine passive Gesellschafterrolle zu.

Welche Steuern fallen bei einer GmbH & Co. KG an?

Die GmbH & Co. KG ist trotz ihrer etwas ungewöhnlicheren Ausgestaltung steuerlich betrachtet wie die einfache KG oder die GbR eine Personengesellschaft, und wird als steuerlich transparent bezeichnet. Das bedeutet, dass die Gewinne und Verluste auf der Ebene der Gesellschaft festgestellt werden, die Besteuerung mit Einkommensteuer jedoch auf der Ebene der Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt.


Wir unterstützen Sie gerne

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Gründung einer GmbH & Co. KG, der Ausarbeitung eines maßgeschneiderten Gesellschaftsvertrags sowie der damit verbundenen steuerrechtlichen Gestaltungsberatung. Zudem begleiten unsere Fachanwälte Sie gerne bei der Nachfolgeplanung und prüfen für Sie, ob die GmbH & Co. KG die geeignete Rechtsform für eine Familiengesellschaft für Sie darstellt. Dies kann dann der Fall sein, wenn aufgrund der Vermögenskonstellation bestimmte Gründe für eine erweiterte Haftungsbeschränkung sprechen.

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