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Finanzgerichtliches Verfahren

Jeder Steuerpflichtige hat die Möglichkeit gegen Verwaltungsakte Rechtsmittel einzulegen. Dies gilt auch bei einem negativen Bescheid vom Finanzamt im Zusammenhang mit einem Einspruchsverfahren.

Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Einspruchsentscheidung des Finanzamts anzufechten?

Sollte sich das Finanzamt im Einspruchsverfahren nicht (vollständig) der Auffassung des Einspruchsführers anschließen, erlässt es eine Einspruchsentscheidung. Damit ist das Steuerstreitverfahren auf Ebene der Verwaltung abgeschlossen. Der Einspruchsführer hat nun die Möglichkeit, vor dem zuständigen Finanzgericht Klage zu erheben und die Einspruchsentscheidung anzufechten.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Klageerhebung vor dem Finanzgericht?

Die Frist zur Klageerhebung beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Sie ist zu begründen und ein entsprechender Klageantrag ist zu stellen.

Mit Einreichen der Klageschrift wird das Verfahren dann beim Finanzgericht anhängig. Im Klageverfahren können Beweismittel wie z.B. weitere Belege, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten eingeholt werden. Im Finanzgerichtsverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. das Gericht muss den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. 

Wann ist eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH möglich?

Im finanzgerichtlichen Verfahren besteht im Vergleich zu Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten oder den Verwaltungs-, Sozial- oder Arbeitsgerichten die Besonderheit, dass es nur eine Tatsacheninstanz vor dem Finanzgericht gibt.

Ergeht vor dem Finanzgericht ein für den Kläger nachteiliges Urteil besteht für ihn keine Möglichkeit, dagegen Berufung einzulegen. Der einzige Weg besteht darin, den Bundesfinanzhof (BFH) in München für ein Revisionsverfahren anzurufen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Finanzgericht im Urteil die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache ausdrücklich zulässt.

Was ist eine Nichtzulassungsbeschwerde?

In der Regel lassen die Finanzgericht jedoch nicht die Revision zum Bundesfinanzhof zu. Daher besteht nur die Möglichkeit, gegen das Urteil zunächst eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen. Für eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde muss einer der folgenden drei Beschwerdegründe erfüllt sein:

___ Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

___ Rechtsfortbildung oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

___ Verfahrensmangel, auf dem die Entscheidung beruhen kann.


Für die Einreichung der Nichtzulassungsbeschwerde besteht ebenfalls eine Frist von einem Monat. Nach Einreichung ist die Beschwerde innerhalb von einem weiteren Monat zu begründen, diese Begründungsfrist kann auf Antrag maximal um einen weiteren Monat verlängert werden.

Wie läuft ein Revisionsverfahren vor dem BFH ab?

Bei einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde lässt der Bundesfinanzhof mittels Beschlusses das Verfahren zur Revision zu.

Im Revisionsverfahren können sodann keine neuen Beweise mehr eingebracht werden, da es sich nicht um eine weitere Tatsacheninstanz handelt. Vielmehr muss der Revisionskläger darlegen, dass die angefochtene Entscheidung (Urteil) auf der Verletzung von Bundesrecht beruht.


Wir unterstützen Sie gerne

Unsere Fachanwälte für Steuerrecht von sherb vertreten Sie in jedem Verfahrensstadium vor dem Finanzgericht und dem Bundesfinanzhof. Aufgrund unserer Spezialisierung vertreten wir Sie vornehmlich in Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Erbschaftsteuer-, Schenkungsteuer- oder Zweitwohnungssteuerfragen. 

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