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Einspruch gegen Steuerbescheid

Ein Steuerbescheid enthält die abschließende Entscheidung des Finanzamts über die Steuerpflicht einer Person oder eines Unternehmens bzw. über die Höhe der zu zahlenden Steuer (Festsetzung). Doch nicht jeder Bescheid ist fehlerfrei. Falsche Berechnungen, unzutreffende Bewertungen oder fehlerhafte Annahmen führen nicht selten zu einer zu hohen Steuerlast. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid gibt Steuerpflichtigen die Möglichkeit, eine Korrektur zu erwirken.

Dieser Beitrag erläutert, wann und wie sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnt.

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Ablauf des Einspruchsverfahrens

Nach Eingang des Einspruchs überprüft das Finanzamt den Steuerbescheid. Dabei gibt es drei mögliche Ergebnisse:

Abhilfe: Das Finanzamt gibt dem Einspruch statt und erlässt einen geänderten Bescheid.

Teilweise Abhilfe: Der Bescheid wird nur in bestimmten Punkten korrigiert.

Zurückweisung: Das Finanzamt hält an seiner Entscheidung fest.

Wird der Einspruch zurückgewiesen, erlässt das Finanzamt eine Einspruchsentscheidung. Gegen diese bleibt nur die Möglichkeit einer Klage vor dem Finanzgericht innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zustellung der Einspruchsentscheidung. Hierzu ist eine fundierte Begründung notwendig, da das Finanzgericht nur Sachverhalte überprüft, die bereits im Einspruchsverfahren vorgebracht wurden.

Eine Besonderheit bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide besteht darin, dass diese keine aufschiebende Wirkung haben. Damit ist gemeint, dass trotz Einreichens des Einspruchs die Pflicht zur Zahlung der festgesetzten Steuer innerhalb der im Bescheid angegebenen Fälligkeit fortbestehen bleibt. Wenn man davon ausgeht, dass der Bescheid rechtswidrig ergangen ist und entsprechende Erfolgsaussichten bestehen, das Einspruchsverfahren zu gewinnen, besteht die Möglichkeit, einen sogenannten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen. In diesem Fall ist jedoch zu beachten, dass das Finanzamt für jeden Monat der Nichtzahlung der von ihm festgesetzten Steuer ab Fälligkeit Aussetzungszinsen von 0,5% je Monat verlangt, wenn man das Einspruchsverfahren verlieren sollte und sich die Steuerfestsetzung als rechtmäßig herausstellen sollte.


Einspruchsfrist und formale Anforderungen

Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid ist nur dann möglich, wenn die Fristen eingehalten werden. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Das bedeutet:

  • Bei postalischer Zustellung gilt der Steuerbescheid als am vierten Tag nach dem Absendedatum bekanntgegeben.

  • Wer den Steuerbescheid digital über das Elster-Portal erhält, muss davon ausgehen, dass die Bekanntgabe am Tag des Abrufs erfolgt.


Der Einspruch muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dies kann auf drei Wegen geschehen:

  • Per Brief oder Fax

  • Über das Elster-Portal

  • Direkt per Einwurf beim Finanzamt


Ein unbegründeter Einspruch wird jedoch in der Regel zurückgewiesen. Ist die Frist knapp, kann allenfalls vorläufig ein unbegründeter Einspruch eingereicht werden, die Begründung ist dann aber nachzuholen.

Achtung: Wird die Einspruchsfrist versäumt, wird der Steuerbescheid bestandskräftig. Eine Korrektur ist dann nur noch unter sehr engen Voraussetzungen möglich.


Einspruch gegen den Schenkungsteuerbescheid

Die Schenkungsteuer betrifft unentgeltliche Vermögensübertragungen unter Lebenden. Fehler treten hier häufig auf, insbesondere in folgenden Fällen:

  • Fehlbewertung des übertragenen Vermögens: Die Bewertung von Immobilien oder Unternehmensanteilen erfolgt in einem gesonderten Grundlagenbescheid. Wird hier ein zu hoher Wert angesetzt, führt das im Schenkungsteuerbescheid zu einer überhöhten Steuerfestsetzung. Ein Einspruch gegen den Schenkungsteuerbescheid ist in diesen Fällen nur erfolgreich, wenn auch gegen den fehlerhaften Grundlagenbescheid rechtzeitig vorgegangen wird.

  • Falsche Steuerklasse: Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Eine fehlerhafte Einordnung kann zu einem zu hohen Steuersatz führen.

  • Nichtberücksichtigung von Steuerbefreiungen: In bestimmten Fällen sind Übertragungen ganz oder teilweise steuerfrei – etwa bei der Übertragung eines selbstgenutzten Familienheims auf Ehegatten oder Kinder (sogenannte Familienheimklausel). Wird eine solche Befreiung im Schenkungsteuerbescheid nicht berücksichtigt, führt das häufig zu einem unberechtigt hohen Steuerbetrag.

Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn das Finanzamt den Wert des geschenkten Vermögens zu hoch angesetzt oder nicht alle Freibeträge korrekt berücksichtigt hat.


Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid

Die Erbschaftsteuer wird auf ererbtes Vermögen oder auf Vermächtnisse erhoben. Auch hier sind fehlerhafte Bewertungen oder unzutreffende Berechnungen des steuerpflichtigen Nachlasses ein häufiger Grund für Einsprüche.

Typische Fehlerquellen sind:

  • Nichtberücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, wie Schulden des Erblassers oder Pflichtteilsansprüche.

  • Fehlende Steuerbefreiungen: Beispielsweise gelten für selbstgenutzte Immobilien unter bestimmten Bedingungen Steuerbefreiungen.

Ein Steuerpflichtiger kann gegen den Erbschaftsteuerbescheid Einspruch einlegen, wenn das Finanzamt den Wert eines Nachlassgegenstandes zu hoch angesetzt oder bestimmte abzugsfähige Nachlassverbindlichkeiten nicht anerkannt hat.

Einspruch gegen Feststellungsbescheide für Betriebsvermögen und Grundstücke


Der Feststellungsbescheid bestimmt den steuerlichen Wert eines Vermögensgegenstands. Dieser Bescheid bildet die Grundlage für spätere Steuerfestsetzungen, etwa im Bereich der Schenkungs- und Erbschaftsteuer.

Fehler im Feststellungsbescheid haben oft erhebliche steuerliche Konsequenzen, etwa :

  • Immobilien wurden falsch bewertet:. Das Finanzamt nutzt hierfür je nach Grundstücksart (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus) das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Falsche Berechnungen führen zu einer überhöhten Steuerlast.

  • Fehlerhafte Anwendung der Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen: Bei der Übertragung von Betriebsvermögen gelten besondere steuerliche Vergünstigungen – etwa nach § 13a und § 13b ErbStG. Voraussetzung ist unter anderem, dass bestimmte Lohnsummen eingehalten werden und das Vermögen als begünstigt anerkannt wird. Fehler bei der Prüfung dieser Voraussetzungen oder bei der Abgrenzung zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen führen häufig zu einer zu hohen steuerlichen Bewertung.

  • Nichtberücksichtigung von Bewertungsabschlägen bei Unternehmensnachfolge: Gerade im Rahmen einer geplanten Unternehmensnachfolge können unter bestimmten Bedingungen Bewertungsabschläge greifen – etwa für Fortführungskonzepte oder spezielle Betriebsstrukturen. Werden diese im Feststellungsbescheid nicht berücksichtigt, führt dies zu einer unangemessen hohen steuerlichen Belastung.


Da Feststellungsbescheide für spätere Steuerbescheide (Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheide) als Grundlagenbescheide dienen und für diese bindend sind, lohnt sich ein Einspruch in vielen Fällen. Zu beachten ist, dass der Einspruch in diesen Fällen rechtzeitig gegen den Feststellungsbescheid eingelegt wird, da Einwände gegen die fehlerhafte Feststellung eines Unternehmens- oder Immobilienwerts nicht im Einspruchsverfahren gegen den Erbschaft- oder Schenkungsteuerbescheid vorgebracht werden können (§ 351 Abs. 2 AO).


Einspruch gegen den Grunderwerbsteuerbescheid (H2)

Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder bei der Übertragung von Anteilen an einer grundbesitzhaltenden Gesellschaften (sogenannter Share Deal) an, wenn bestimmte Beteiligungsschwelle überschritten werden einer Immobilie. Die Höhe der Steuer richtet sich in der Regel nach dem Kaufpreis oder bei Anteilsübertragungen nach dem steuerlichen Wert, der sich nach dem Bewertungsgesetz ermittelt. Hierbei können Fehler auftreten, insbesondere wenn:

  • Zusätzliche Preisbestandteile in die Bemessungsgrundlage einbezogen wurden, die nicht steuerpflichtig sind.

  • Steuerbefreiungen nicht berücksichtigt wurden, etwa bei bestimmten Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie.

  • Eine unzutreffende Kaufpreisaufteilung zwischen Grundstück und Gebäude erfolgt ist.

Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn das Finanzamt einen zu hohen Kaufpreis als Bemessungsgrundlage angesetzt hat oder Steuervergünstigungen nicht gewährt wurden. Bei Share Deals und Umstrukturierungen ist genau zu prüfen, ob die gesetzlichen Schwellenwerte tatsächlich überschritten wurden, die eine Grunderwerbsteuerpflicht begründen.


Wann lohnt sich der Einspruch?


Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid lohnt sich immer dann, wenn Fehler oder Unklarheiten vorliegen, die zu einer überhöhten Steuerlast führen. Dies ist häufig der Fall bei falschen Berechnungen, fehlerhaften Wertermittlungen oder der Nichtberücksichtigung von Steuervergünstigungen. Besonders Im Zusammenhang mit Schenkungs- und Erbschaftsteuerbescheiden, Feststellungsbescheiden und der Grunderwerbsteuer kommt es regelmäßig zu strittigen Bewertungen von Immobilien, Betriebsvermögen oder Unternehmensanteilen.

Auch wenn das Finanzamt Steuerbefreiungen oder Freibeträge nicht korrekt anwendet, kann ein Einspruch sinnvoll sein. In manchen Fällen lohnt sich der Einspruch auch aus verfahrensrechtlichen Gründen, etwa wenn der Steuerbescheid nicht hinreichend begründet wurde oder formale Fehler enthält.

Da die Einspruchsfrist nur einen Monat beträgt, ist schnelles Handeln erforderlich. Eine sorgfältige Prüfung des Steuerbescheids und eine fundierte Begründung erhöhen die Erfolgschancen erheblich.


Wann ist ein Fachanwalt für Steuerrecht sinnvoll?

Ein Fachanwalt für Steuerrecht ist besonders dann sinnvoll, wenn es um komplexe oder finanziell bedeutende Steuerstreitigkeiten geht. Wir vertreten Sie insbesondere bei Streitverfahren im Zusammenhang mit Schenkungs- und Erbschaftsteuerbescheide, Feststellungsbescheide oder Grunderwerbsteuerbescheide, bei denen die korrekte Bewertung von Immobilien, Betriebsvermögen oder Unternehmensanteilen entscheidend ist.

Ein Fachanwalt kennt die gesetzlichen Bewertungsverfahren und Steuerprivilegien und kann prüfen, ob das Finanzamt Fehler gemacht hat. Zudem entwickelt er eine fundierte Begründung für den Einspruch und verhandelt mit dem Finanzamt auf Augenhöhe. Falls der Einspruch abgelehnt wird, kann er eine Klage vor dem Finanzgericht vorbereiten und vertreten.

Aus Sicht des Einspruchsführers besteht beim Einspruchsverfahren – im Gegensatz zum finanzgerichtlichen Verfahren – ein Kostenvorteil, da das Finanzamt für dieses Verfahren auf Ebene der Selbstüberprüfung durch die Finanzbehörde keine Gebühren erhebt.

Besonders bei hohen Steuerbeträgen oder komplizierten Sachverhalten lohnt sich eine professionelle Beratung. Ein erfahrener Steuerrechtsanwalt kann nicht nur Steuernachzahlungen vermeiden, sondern auch Steuererstattungen durchsetzen und Ihre finanziellen Interessen optimal schützen.

Fazit: Ein Einspruch lohnt sich in vielen Fällen

Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid kann erhebliche finanzielle Vorteile bringen, insbesondere bei Schenkung- und Erbschaftsteuer oder der Grunderwerbsteuer. Fehlerhafte Wertermittlungen, unzutreffende Steuerklassen oder nicht berücksichtigte Freibeträge führen oft zu einer zu hohen Steuerlast.

Da ein fehlerhafter Bescheid bestandskräftig wird, wenn die Einspruchsfrist versäumt wird, ist schnelles Handeln erforderlich. Ein gut begründeter Einspruch kann dazu führen, dass das Finanzamt den Steuerbescheid korrigiert oder steuerliche Vorteile gewährt. Bei komplexen Fällen ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Steuerrecht ratsam, um die bestmögliche Lösung zu erzielen.

Als spezialisierte Fachanwälte im Erbrecht und Steuerrecht sorgen wir dafür, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden und helfen, Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Nachlassverwaltung reibungslos und effizient zu gestalten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!


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