Klage gegen Steuerbescheid
Jeder Steuerpflichtige hat die Möglichkeit gegen Verwaltungsakte Rechtsmittel einzulegen. Dies gilt auch bei einem negativen Bescheid vom Finanzamt im Zusammenhang mit einem Einspruchsverfahren.
Welche Möglichkeiten gibt es, um eine Einspruchsentscheidung des Finanzamts anzufechten?
Sollte sich das Finanzamt im Einspruchsverfahren nicht (vollständig) der Auffassung des Einspruchsführers anschließen, erlässt eine Einspruchsentscheidung. Damit ist das Steuerstreitverfahren auf Ebene der Verwaltung abgeschlossen. Der Einspruchsführer hat nun die Möglichkeit, vor dem zuständigen Finanzgericht Klage zu erheben und die Einspruchsentscheidung anzufechten.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Klageerhebung vor dem Finanzgericht?
Die Frist zur Klageerhebung beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Sie ist zu begründen und ein entsprechender Klageantrag ist zu stellen.
Mit Einreichen der Klageschrift wird das Verfahren dann beim Finanzgericht anhängig. Im Klageverfahren können Beweismittel wie z. B. weitere Belege, Zeugenaussagen oder Sachverständigengutachten eingeholt werden. Im Finanzgerichtsverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, d. h. das Gericht muss den Sachverhalt von Amts wegen erforschen.
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