Kettenschenkung
Unter einer Kettenschenkung oder gestuften Schenkungen versteht man mehrere Schenkungsvorgänge, die nacheinander stattfinden.
Wann ist eine Kettenschenkung sinnvoll?
Eine Kettenschenkung kann unter anderem dann sinnvoll sein, um die schenkungsteuerlichen Freibeträge optimaler zu nutzen und dadurch die Schenkungsteuer zu minimieren oder zu vermeiden.
Wie kann eine Kettenschenkung vorgenommen werden?
Ein Elternteil hat gegenüber seinem Kind einen schenkungsteuerlichen Freibetrag von EUR 400.000 und gegenüber dem anderen Ehegatten EUR 500.000. Möchte er nun beispielsweise eine Immobilie, die in seinem Alleineigentum steht, auf das Kind übertragen, kann es mitunter sinnvoll sein, eine gestufte Schenkung vorzunehmen, indem er erst eine Hälfte der Immobilie auf das Kind überträgt und die andere Hälfte auf den Ehepartner. In einem zweiten Schritt überträgt dann der beschenkte Ehepartner seine erworbene Grundstückshälfte auf das gemeinsame Kind, wobei er den eigenen Schenkungsfreibetrag nutzt.
Welche Steuerersparnis kann eine Kettenschenkung bewirken?
Im Ergebnis entsteht bei der gestuften Schenkung im obigen Beispiel eine Steuerersparnis von EUR 68.000 (EUR 90.000 gegenüber 2 x EUR 11.000). Hierbei ist zu beachten, dass für die jeweiligen Immobilienübertragungen weitere Notar- und ggfs. Registergebühren entstehen.
Entscheidend für die steuerliche Anerkennung der Kettenschenkung bzw. gestuften Schenkung durch das Finanzamt ist letztlich die rechtliche Ausgestaltung der jeweiligen Immobilienübertragungsverträge.
Wir unterstützen Sie gerne
Bei einer steueroptimierten gestuften Übertragung unterstützen Sie gerne unsere Fachanwälte für Steuerrecht in Frankfurt und Berlin, die sich hinsichtlich der vertraglichen Ausgestaltung der Übertragungsverträge mit dem gewählten Notariat abstimmen.