Verbindliche Auskunft
In bestimmten Fällen möchte der Steuerpflichtige vor der Umsetzung einer bestimmten Gestaltung seine steuerrechtlichen Fragen verbindlich klären. Hierzu besteht die Möglichkeit, beim Finanzamt einen Antrag auf verbindliche Auskunft einzureichen.
Was ist der Sinn und Zweck der verbindlichen Auskunft des Finanzamts?
Die verbindliche Auskunft kann dem Steuerpflichtigen im Vorhinein Rechtsklarheit über die steuerlichen Konsequenzen seines Vorhabens verschaffen. Insbesondere in komplexen Erbauseinandersetzungen oder Vorhaben im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann dies sinnvoll sein. Häufig ist es erwägenswert, eine verbindliche Auskunft bei der Frage, ob bestimmte Immobilienverkäufe bereits einen gewerblichen Grundstückshandel begründen würden, einzuholen.
Was sind die Voraussetzungen des Antrags auf verbindliche Auskunft des Finanzamts?
Für einen zulässigen und erfolgreichen Antrag auf verbindliche Auskunft muss dem Finanzamt der relevante und noch nicht abgeschlossene Sachverhalt sowie das Gestaltungsvorhaben erläutert und eine konkrete steuerrechtliche Fragestellung formuliert werden. Hierbei ist es notwendig, anhand von gesetzlichen Vorschriften, Rechtsprechungshinweisen und den für die Fragestellung einschlägigen Richtlinien und Auffassungen der Finanzverwaltung eine eigene Rechtsposition zur gestellten Frage herauszuarbeiten.
Dauer und Kosten einer verbindlichen Auskunft des Finanzamts
Der Antrag ist schriftlich einzureichen und wird vom Finanzamt in der Regel innerhalb von drei bis sechs Monaten ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antwort bindet sodann den Steuerpflichtigen und das angefragte Finanzamt für die Zukunft.
Der Antrag auf verbindliche Auskunft ist gebührenpflichtig. Jedoch sind diese Kosten im Vergleich zum wirtschaftlichen Umfang des Vorhabens und den daraus entstehenden steuerrechtlichen Risiken in der Regel zu vernachlässigen.
Wir unterstützen Sie gerne
Unsere Fachanwälte von sherb für Steuerrecht in Frankfurt und Berlin beraten und unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung für eine verbindliche Auskunft, wenn Sie für Ihr Vorhaben im Vorhinein steuerrechtliche Klarheit schaffen möchten.