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Was prüft das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht nimmt im deutschen Erbrecht eine zentrale Rolle ein. Es ist zuständig für die Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen. Doch was prüft das Nachlassgericht eigentlich konkret? Welche Aspekte werden geprüft, und welche Entscheidungen trifft das Gericht? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wesentlichen Tätigkeiten des Nachlassgerichts und erläutert, worauf Erben, Pflichtteilsberechtigte und andere Beteiligte achten sollten.

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Welche Rolle spielt das Nachlassgericht im Erbrecht?

Das Nachlassgericht ist eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts und zuständig für die Verwaltung und Abwicklung von Nachlässen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, in welchem Bezirk der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte (§ 343 Abs. 1 FamFG).

Für Erben wird das Nachlassgericht relevant, wenn es um die Testamentseröffnung, die Erteilung eines Erbscheins oder die Entgegennahme von Erbausschlagungen geht. Es sorgt dafür, dass erbrechtliche Angelegenheiten rechtlich korrekt geregelt werden und schützt die Interessen aller Beteiligten.

Was prüft das Nachlassgericht: Wichtige Aufgaben

Das Nachlassgericht spielt eine zentrale Rolle bei der Abwicklung von Erbschaften. Es prüft verschiedene Aspekte des Nachlasses, darunter die Wirksamkeit von Testamenten, die Erbenstellung und die Ausstellung von Erbscheinen. Zudem sorgt es für die ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses und trifft Entscheidungen bei Streitigkeiten unter den Erben.

Prüfung der Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen

Ein zentraler Prüfungsbereich des Nachlassgerichts ist die Überprüfung der Wirksamkeit von Testamenten und Erbverträgen. Dabei werden insbesondere folgende Aspekte untersucht:

  • Formvorschriften: Wurde das Testament handschriftlich erstellt und eigenhändig unterschrieben? Wurden Erbverträge notariell beurkundet?

  • Testierfähigkeit des Erblassers: Das Gericht prüft, ob der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung geschäftsfähig war.

  • Anfechtungen und Unwirksamkeitsgründe: Liegen Anfechtungen oder andere Gründe vor, die die Wirksamkeit des Testaments infrage stellen, beispielsweise Zwang, Drohung oder Irrtum?

Erteilung eines Erbscheins

Die Erteilung eines Erbscheins ist ein wesentlicher Schritt bei der Abwicklung des Nachlasses. Das Nachlassgericht prüft dabei:

  • Die Erbenstellung: Wer ist laut gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge erbberechtigt?

  • Die Annahme der Erbschaft: Hat der Erbe die Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen?

  • Beschränkungen der Erbenhaftung: Soll der Erbschein auf eine Haftungsbeschränkung, etwa durch eine Nachlassverwaltung, hinweisen?


Ein Erbschein dient als Nachweis der Erbenstellung und wird häufig von Banken oder Behörden, insbesondere vom Grundbuchamt, verlangt.

Was passiert, wenn man den Erbschein nicht beantragt, erfahren Sie hier.

Sicherung des Nachlasses

In besonderen Fällen übernimmt das Nachlassgericht Sicherungsmaßnahmen, um den Nachlass zu schützen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Erben unbekannt oder minderjährig sind. Zu den Maßnahmen zählen:

  • Bestellung eines Nachlasspflegers: Ein Nachlasspfleger verwaltet den Nachlass, bis die Erben feststehen.

  • Sperrvermerke: Das Gericht kann Bankkonten des Verstorbenen sperren, um unbefugte Verfügungen zu verhindern.

  • Inventarerrichtung: Auf Anordnung des Gerichts wird ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände erstellt.

Erbausschlagung und ihre Prüfung

Die Erbausschlagung nach § 1942 BGB ist eine Erklärung des Erben, dass er die Erbschaft ablehnt. Sie muss gemäß § 1944 Absatz 1 BGB innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls und der eigenen Erbenstellung beim Nachlassgericht (§ 1945 Absatz 1 BGB) erklärt werden. Verstreicht diese Frist, gilt die Erbschaft als angenommen.

Das Nachlassgericht prüft, ob die Ausschlagung form- und fristgerecht erfolgt ist. Wenn der Erbe minderjährig ist oder die Frist aus Gründen höherer Gewalt nicht eingehalten wurde, kann im Ausnahmefall die Frist gehemmt sein. Eine Verlängerung ist im Übrigen nicht möglich (§ 1944 Absatz 2 BGB).

Streitigkeiten vor dem Nachlassgericht

Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten unter den Beteiligten, entscheidet das Nachlassgericht in vielen Fällen. Typische Streitpunkte sind:

  • Auslegung von Testamenten: Was wollte der Erblasser mit seinen Verfügungen erreichen?

  • Feststellung der Erben: Wer ist tatsächlich erbberechtigt?


Mehr zu möglichen Erbstreitigkeiten, auch in Bezug auf das Steuerrecht, finden Sie hier.

Pflichtteilsansprüche werden dagegen nicht vor dem Nachlassgericht verhandelt, sondern vor den ordentlichen Gerichten, das bedeutet vor dem Amtsgericht oder dem Nachlassgericht.

Kommunikation mit dem Nachlassgericht: Wichtige Hinweise für Erben

Erben, die mit dem Nachlassgericht zu tun haben, sollten einige wichtige Punkte beachten. Zunächst sind bestimmte Unterlagen erforderlich, beispielsweise eine Sterbeurkunde, ein Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden) und die eigene Geburtsurkunde oder ein Verwandtschaftsnachweis und die Heiratsurkunde. Diese Dokumente sind oft notwendig, um einen Erbschein zu beantragen oder den eigenen Anspruch nachzuweisen.

Erhalten Sie Post vom Nachlassgericht, prüfen Sie die enthaltenen Informationen und reagieren Sie fristgerecht. Besonders bei Erbausschlagungen ist Eile geboten, da diese nur innerhalb von sechs Wochen erklärt werden können. Verstreicht die Frist, gilt die Erbschaft als angenommen – auch wenn sie überschuldet ist.

Bei Streitigkeiten unter Erben können Sie zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, kann das Nachlassgericht klären, wer Erbe ist, oder Maßnahmen wie die Nachlasspflegschaft anordnen.

Generell ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich rechtzeitig über die nächsten Schritte zu informieren. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und Fehler zu vermeiden. Professionelle Beratung lohnt sich insbesondere in komplexen Nachlassfällen.

Nachlassgericht: Wann Sie einen Anwalt hinzuziehen sollten

In vielen erbrechtlichen Angelegenheiten ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten. Dies gilt besonders dann, wenn die Rechtslage komplex ist oder Streitigkeiten zwischen den Erben drohen. Unsere im Erbrecht spezialisierte Kanzlei mit Fachanwälten für Erbrecht unterstützt Sie beispielsweise, wenn Unklarheiten bei der Auslegung eines Testaments bestehen oder Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden sollen.

Auch bei Konflikten mit Miterben oder wenn der Nachlass überschuldet ist, kann eine professionelle Beratung helfen, rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren. Ebenso sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, wenn Sie Post vom Nachlassgericht erhalten und unsicher sind, wie Sie darauf reagieren sollen. Besonders bei Fristen, etwa zur Erbausschlagung, kann ein Versäumnis gravierende Konsequenzen haben.

Unsere Anwälte übernehmen außerdem die Kommunikation mit dem Nachlassgericht, prüfen die erbrechtlichen Unterlagen und vertreten Ihre Interessen, falls es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Durch eine rechtzeitige juristische Beratung können Sie rechtliche Fehler vermeiden und sicherstellen, dass Ihre Ansprüche im Erbfall gewahrt bleiben.

Fazit: Was prüft das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht erfüllt eine entscheidende Funktion bei der Regelung von Erbfällen. Es sorgt für Rechtssicherheit und gewährleistet, dass der Wille des Erblassers sowie die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Für Erben, Testamentsvollstrecker und andere Beteiligte ist es wichtig, Aufgaben und Prüfungsumfang des Nachlassgerichts zu kennen. So lassen sich Fehler vermeiden und der Nachlass kann reibungslos abgewickelt werden.

Als spezialisierte Fachanwälte im Erbrecht und Steuerrecht sorgen wir dafür, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden und helfen, Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Nachlassverwaltung reibungslos und effizient zu gestalten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!

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