Was passiert, wenn man den Erbschein nicht beantragt?
Ein Erbschein ist ein wichtiges Dokument, das die Erbenstellung einer Person nachweist und es ermöglicht, auf das Erbe zuzugreifen. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und ist oft Voraussetzung, um Bankkonten zu verwalten, Immobilien zu übertragen oder rechtliche Handlungen im Namen des Nachlasses vorzunehmen. Doch was passiert, wenn man den Erbschein nicht beantragt? Dieser Beitrag gibt Ihnen eine klare Übersicht über alles, was Sie zum Erbschein wissen müssen.
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Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung einer Person nach dem Tod eines Erblassers belegt und die Verteilung des Nachlasses regelt. Er wird vom Nachlassgericht ausgestellt und gibt an, wer die rechtmäßigen Erben sind und in welchem Umfang sie erben. Der Erbschein ist häufig erforderlich, um rechtlich verbindlich auf den Nachlass zugreifen zu können, etwa um Bankkonten zu verwalten, Grundbesitz zu übertragen oder Verträge im Namen des Nachlasses abzuschließen.
Es gibt verschiedene Formen des Erbscheins:
den Alleinerbschein, der nur eine Person als Alleinerben ausweist;
den gemeinschaftlichen Erbschein, der eine Erbengemeinschaft aus mehreren Personen aufführt und deren jeweilige Erbquoten angibt;
und den Teilerbschein, der sich nur auf einen Teil des Nachlasses oder einen einzelnen Erben bezieht.
Ein Erbschein kann sowohl für gesetzliche Erben als auch für testamentarisch eingesetzte Erben ausgestellt werden. In vielen Nachlassangelegenheiten ist der Erbschein ein unverzichtbares Dokument, um Erbansprüche durchzusetzen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Welche Vorteile hat ein Erbschein?
Ein Erbschein bietet zahlreiche Vorteile, besonders wenn es darum geht, die rechtmäßige Erbenstellung und Verfügungsbefugnis über den Nachlass nachzuweisen. Hier einige der wesentlichen Vorteile:
Rechtssicherheit: Der Erbschein bestätigt verbindlich, wer die rechtmäßigen Erben sind und in welchem Umfang sie erben. Dadurch werden spätere Erbstreitigkeiten oder Zweifel an der Erbenstellung minimiert.
Nachweisfunktion gegenüber Dritten: Viele Institutionen, wie Banken, Versicherungen und Grundbuchämter, verlangen einen Erbschein, um sicherzustellen, dass nur rechtmäßige Erben auf Konten zugreifen oder Immobilien übertragen können. Der Erbschein vereinfacht somit die Abwicklung des Nachlasses.
Handlungsbefugnis für Erben: Der Erbschein ermöglicht es den Erben, im Namen des Nachlasses zu handeln. Dies ist besonders wichtig, wenn Bankkonten verwaltet, Verträge gekündigt oder rechtliche Schritte eingeleitet werden sollen.
Eindeutige Erbaufteilung: Bei einer Erbengemeinschaft werden im gemeinschaftlichen Erbschein die Erbquoten festgelegt. So wissen alle Beteiligten, welchen Anteil sie haben, und es wird für mehr Transparenz gesorgt.
In vielen Nachlassangelegenheiten schafft der Erbschein somit Klarheit und erleichtert die Verwaltung des Erbes.
Was kostet der Erbschein?
Die Gebühren für einen Erbschein richten sich nach dem Nachlasswert. Sie werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und betragen einen Prozentsatz des Gesamtwertes des Nachlasses. Zusätzlich können Notargebühren anfallen, wenn die eidesstattliche Versicherung beim Notar abgegeben wird.
So fallen bei einem Erbe von 10.000 Euro etwa 75 Euro, bei einem Erbe von 1 Million Euro bereits 1.735 Euro (siehe Gebührentabelle B im GNotKG). Zusätzlich muss mit weiteren Kosten für den Antrag gerechnet werden, die etwa noch einmal genau so viel wie die eigentlichen Gebühren betragen.
Was passiert, wenn man den Erbschein nicht beantragt?
Wenn kein Erbschein beantragt wird, kann dies die Nachlassabwicklung erschweren, insbesondere wenn Banken, Behörden oder das Grundbuchamt das Dokument als Nachweis der Erbenstellung verlangen. In Fällen, in denen kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt, könnten Erben Probleme haben, auf Konten oder andere Vermögenswerte zuzugreifen.
Erben sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, einen Erbschein zu beantragen. Ein Erbschein ist nur dann erforderlich, wenn Erben ihre Stellung nachweisen müssen, um den Nachlass zu verwalten oder darüber zu verfügen, und andere Nachweise fehlen. In einigen Fällen kann auf einen Erbschein verzichtet werden – etwa wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vorliegt, da diese Dokumente oft als Erbnachweis anerkannt werden.
Insbesondere Banken, Behörden oder Grundbuchämter fordern jedoch häufig einen Erbschein als Nachweis der Erbenstellung. Gibt es allerdings ein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag, kann dieser in vielen Fällen den Erbschein ersetzen, da er direkt die Erbfolge bestätigt und die formellen Anforderungen der Institutionen erfüllt.
Bei Unsicherheiten oder Erbstreitigkeiten mit anderen Angehörigen, die durch das Fehlen eines Erbscheins entstehen, ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen. Dieser kann die Rechte der Erben klären, Alternativen zum Erbschein prüfen und gegebenenfalls in einem Rechtsstreit unterstützen, um die Ansprüche der Erben sicherzustellen.
Erben ohne Erbschein
Es gibt mehrere Fälle, in denen kein Erbschein benötigt wird, weil alternative erbrechtliche Dokumente als ausreichend angesehen werden oder der Erbschein aufgrund der Art des Nachlasses schlicht nicht erforderlich ist:
Notarielles Testament oder notarieller Erbvertrag: Ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag enthält bereits eine rechtlich verbindliche Feststellung der Erben und kann den Erbschein ersetzen. Behörden und Banken akzeptieren diese Dokumente in der Regel als Nachweis der Erbenstellung.
Gemeinschaftliches Konto: Bei gemeinschaftlichen Konten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern ist ein Erbschein oft nicht notwendig, da der überlebende Kontoinhaber weiterhin Zugriff auf das Konto hat. Die Bank akzeptiert in solchen Fällen häufig andere Nachweise wie eine Heiratsurkunde.
Nachlass ohne Immobilienbesitz: Wenn der Nachlass ausschließlich aus beweglichen Vermögenswerten besteht (z. B. Bankkonten, Wertpapiere), ist ein Erbschein nicht immer erforderlich, da manche Banken auch alternative Dokumente akzeptieren.
Geringwertiger Nachlass: Bei geringfügigen Nachlässen akzeptieren viele Banken oder Institutionen auch andere Formen der Legitimation, wie ein eröffnetes Testament oder eine eidesstattliche Erklärung der Erben.
Vermögen im Ausland: Bei Erbschaften mit Vermögenswerten im Ausland gelten häufig die erbrechtlichen Regelungen des jeweiligen Landes. In einigen Ländern ist kein Erbschein erforderlich, oder es gibt vergleichbare Dokumente.
Gibt es kein Testament oder die Erben wissen von diesem nichts, kann es außerdem vorkommen, dass gar kein Erbschein ausgestellt werden kann. In diesen Fällen halten sich die Gerichte an die gesetzliche Erbfolge und bestimmt danach die Erben.
So können Sie den Erbschein beantragen
Grundsätzlich steht der Antrag auf einen Erbschein den Erben zu, sei es ein einzelner Erbe, eine Erbengemeinschaft oder auch Personen mit Vermächtnissen, die besondere Ansprüche geltend machen möchten. Dabei ist es unerlässlich, dem Gericht alle Unterlagen vorzulegen, die die Erbenstellung nachweisen. Diese können ein Testament, einen Erbvertrag oder andere erbrechtliche Nachweise umfassen.
Der Antrag auf einen Erbschein muss schriftlich oder zur Niederschrift beim Nachlassgericht gestellt werden. Im Antrag sind folgende Angaben erforderlich:
Angaben zur verstorbenen Person: Geburts- und Sterbedatum sowie der letzte Wohnsitz.
Angaben zur Erbenstellung: Wenn eine Erbengemeinschaft besteht, müssen alle Erben aufgeführt werden. Die Erbquote jedes Einzelnen ist ebenfalls anzugeben.
Nachweise zur Erbenstellung: Ein Erbschein wird in der Regel nur ausgestellt, wenn die Erbenstellung durch ein Testament, Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge belegt werden kann. Das Gericht prüft diese Nachweise, weshalb Kopien und beglaubigte Abschriften der Dokumente erforderlich sind.
Eidesstattliche Versicherung: In vielen Fällen verlangt das Gericht, dass die Angaben im Erbscheinsantrag durch eine eidesstattliche Versicherung bestätigt werden.
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