Testament und Erbvertrag
Beratungsfelder
Knapp 40% der derzeit lebenden zukünftigen Erblasser haben ein Testament errichtet. Das bedeutet gleichzeitig, dass für 60% die gesetzliche Erbfolge gilt. Beide Wege sind möglich und bieten Vor- und Nachteile. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, stellen sich mehrere Fragen: Was sind die gesetzlichen Regelungen? Welche Anpassungen und Änderungen sind durch ein Testament (oder Erbvertrag) möglich und sinnvoll? Der Teufel steckt im Detail, daher stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Erbrecht und Steuerrecht gerne beratend zur Seite.