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Kosten für ein Testament: Das kommt auf Sie zu

Ein Testament bietet eine klare und rechtssichere Regelung des eigenen Nachlasses und ermöglicht, den eigenen Willen durchzusetzen und potenzielle Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Die Kosten für ein Testament können je nach Art und Umfang der gewünschten Regelungen unterschiedlich ausfallen. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die Kosten für ein Testament und erläutern, was dabei zu berücksichtigen ist.

Sie sind auf der Suche nach Unterstützung im Erbrecht? Als Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht in Frankfurt am Main bieten wir eine individuelle und umfassende Beratung. Ob Pflichtteil, Nachfolgeplanung oder Erbschaftsteuerrecht – wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer sicheren und konfliktfreien Regelung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Testament erstellen: Diese Kosten können entstehen

Ein Testament zu erstellen ist eine wichtige Entscheidung zur Regelung des eigenen Nachlasses. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten, die unterschiedliche Vorteile bieten und jeweils mit eigenen Anforderungen verbunden sind.

Ein privatschriftliches oder handschriftliches Testament ist die kostengünstigste und unkomplizierteste Möglichkeit. Das Testament muss in diesem Fall vollständig handschriftlich verfasst, datiert und unterzeichnet werden, um wirksam zu sein. Der Vorteil liegt in der schnellen und eigenständigen Erstellung – auch ohne Notar. Allerdings birgt diese Variante gewisse Risiken hinsichtlich Formfehlern oder Missverständnissen, die zu Streitigkeiten führen können. Daher ist besondere Sorgfalt erforderlich.

Für ein notariell erstelltes Testament arbeitet die testierende Person mit einem Notar, der das Dokument aufsetzt und beglaubigt. Das notarielle Testament wird beim Amtsgericht hinterlegt, was die Auffindbarkeit und die Gültigkeit sicherstellt. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen.

Als letzte Option kommt eine Beratung und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht in Betracht. Die anwaltliche Unterstützung ist sinnvoll, wenn komplexe Vermögensverhältnisse oder spezifische Regelungen (z.B. Pflichtteilsansprüche) im Raum stehen. Als Anwälte im Erbrecht beraten wir Sie in Ihrem individuellen Fall umfassend und erstellen ein maßgeschneidertes Testament, das rechtssicher formuliert ist und auch Nebengebiete wie die Erbschaftssteuer berücksichtigt. Die Kosten variieren je nach Aufwand und werden meist im Rahmen eines Beratungshonorars abgerechnet.

Privatschriftliches Testament: Kostengünstig, aber riskant?

Zunächst einmal ist das privatschriftliche Testament rechtlich ebenso wirksam wie das notarielle Testament – vorausgesetzt, es erfüllt alle formalen und inhaltlichen Anforderungen.

Auf einige gehen wir im Folgenden kurz ein:

  • Ein häufiger Fehler ist die fehlende oder unvollständige Handschriftlichkeit des Dokuments, was zur Unwirksamkeit führen kann.

  • Zudem ist es notwendig, das Testament zu datieren und mit einer Unterschrift zu versehen, um spätere Änderungen nachvollziehen zu können und Missverständnisse zu vermeiden.

  • Ein weiteres Risiko liegt in unklaren Formulierungen: Ohne rechtliche Beratung kann es zu Missverständnissen kommen, die potenziell Konflikte unter den Erben auslösen.

  • Auch die Gefahr, dass Pflichtteilsansprüche übersehen oder steuerliche Nachteile in Kauf genommen werden müssen, ist bei privatschriftlichen Testamenten erhöht.


Schließlich besteht die Gefahr, dass das Testament im Erbfall nicht gefunden oder für ungültig erklärt wird. Um solche Risiken zu minimieren, ist es ratsam, sich beraten zu lassen oder eine notarielle Beglaubigung in Erwägung zu ziehen.

Kosten für ein Testament durch einen Fachanwalt für Erbrecht

Die Kosten für ein Testament, das durch einen Fachanwalt im Erbrecht erstellt wurde, hängen in erster Linie vom Umfang der Beratung und der Komplexität des Falls ab. Anders als beim Notar gibt es im Erbrecht keine festen Gebühren, sodass die Kosten zwischen Anwalt und Mandant flexibel im Rahmen einer Honorarvereinbarung festgelegt werden können. Häufig wird entweder ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung für bestimmte anwaltliche Leistungen angesetzt.

So gehen wir in unserer Kanzlei für Erbrecht in Frankfurt am Main vor:

Für eine erste Beratung fallen üblicherweise zwischen 180 Euro bis 360 Euro an, wobei der genaue Betrag variieren kann. Bei komplexeren Sachverhalten, wie etwa einer umfassenden Nachfolgeplanung oder der Vertretung in Erbstreitigkeiten, können weitere Kosten hinzukommen.

  • Bei der anschließenden Errichtung eines Testaments wird in der Regel eine Mindeststundenanzahl gebucht, die den Umfang, die Komplexität und die Haftungshöhe in Ihrem individuellen Fall berücksichtigt.

  • Steuererklärungen (vor allem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen sowie Feststellungserklärungen) rechnen wir nach den gesetzlichen Gebühren der Steuerberatervergütungsverordnung ab, die sich am jeweiligen Vermögenswert orientieren.


Gerne besprechen wir mit Ihnen transparent die zu erwartenden Kosten bei der Erstellung Ihres Testaments. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Notarielles Testament: Das sind die Notarkosten für ein Testament

Die Kosten für ein notarielles Testament richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind abhängig vom Reinvermögen der testierenden Person, also dem Vermögen abzüglich Verbindlichkeiten. Dies bedeutet, dass die Notargebühren gestaffelt nach dem Wert des Nachlasses berechnet werden, wobei höhere Vermögenswerte zu entsprechend höheren Gebühren führen.

Ein Überblick über die Kosten eines notariellen Testaments:

  • Für ein einfaches Testament belaufen sich die Notargebühren beispielsweise bei einem Reinvermögen von 50.000 Euro auf etwa 165 Euro. Steigt das Vermögen auf 500.000 Euro, betragen die Kosten rund 935 Euro.

  • Diese Gebühren decken die Beratung, die Erstellung des Testaments und die Beurkundung durch den Notar ab. Hinzuzurechnen sind noch Auslagen in Höhe von 30 Euro und die Umsatzsteuer.

  • Da das notarielle Testament beim Amtsgericht hinterlegt wird, ist eine zusätzliche Hinterlegungsgebühr von etwa 75 Euro fällig.



Weitere mögliche Kosten für ein Testament

Zusätzlich zu den grundlegenden Kosten für die Erstellung eines Testaments können weitere Faktoren zu erhöhten Aufwendungen führen. Ein häufiger Kostenpunkt ist die Hinterlegung des Testaments beim Amtsgericht, die aktuell etwa 75 Euro beträgt. Diese Hinterlegung stellt sicher, dass das Testament im Erbfall rasch gefunden und umgesetzt werden kann, was das Risiko eines Verlusts oder einer Anfechtung minimiert.

Auch bei einer Testamentsänderung können noch einmal Kosten anfallen, wenn diese einen erneuten Notartermin oder eine anwaltliche Beratung erfordern.

Ebenso können Testamentsvollstreckungskosten anfallen, falls ein Testamentsvollstrecker eingesetzt wird, um die Umsetzung des letzten Willens zu gewährleisten und die Abwicklung des Nachlasses zu begleiten. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers orientiert sich meist am Nachlasswert und ist individuell zu vereinbaren.

Ist das Testament unklar oder nicht rechtssicher verfasst, müssen die Erben mit Rechtsstreitigkeiten und ggf. einem Gerichtsverfahren rechnen, das die Kosten noch einmal erheblich in die Höhe treibt.

Diese Zusatzkosten sind wichtig zu berücksichtigen, um den gesamten finanziellen Aufwand im Blick zu behalten und den Nachlass bestmöglich zu regeln.

Wie kann ein Fachanwalt für Erbrecht dabei unterstützen?

Die Unterstützung eines Fachanwalts für Erbrecht ist vor allem dann sinnvoll, wenn beim Testament komplexe Fragen oder spezielle Regelungen zu berücksichtigen sind. Dies gilt insbesondere in folgenden Situationen:

  • Komplexe Familienverhältnisse: In Patchwork-Familien oder bei mehreren Erben kann es sinnvoll sein, eine klare und rechtssichere Regelung zu schaffen, die alle Beteiligten berücksichtigt. Ein Anwalt kann helfen, individuelle Bedürfnisse auszugestalten und Konflikte zu vermeiden.

  • Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen: Pflichtteilsberechtigte (z. B. Kinder oder Ehepartner) können in bestimmten Konstellationen schwierige Ansprüche geltend machen. Ein Anwalt klärt darüber auf, wie das Testament rechtssicher gestaltet werden kann, um das Pflichtteilsrecht zu wahren oder anzupassen.

  • Steuerliche Optimierung: Insbesondere bei größerem Vermögen lohnt sich die Planung unter Berücksichtigung von Erbschaftssteuern. Ein Anwalt kann steueroptimierte Lösungen entwickeln, die es den Erben erleichtern, den Nachlass ohne unnötige Steuerlast anzunehmen.

  • Nachfolgeregelung für Unternehmen: Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Firma vererben wollen, sollten auf anwaltliche Beratung zurückgreifen. Eine fachkundige Regelung kann sicherstellen, dass das Unternehmen im Erbfall stabil und reibungslos weitergeführt wird.

  • Absicherung individueller Wünsche: Ein Anwalt kann sicherstellen, dass spezielle Wünsche wie Vermächtnisse oder Auflagen rechtlich wasserdicht formuliert und durchgesetzt werden.


Ein Anwalt, der auf das Erbrecht spezialisiert ist, bietet also besonders in komplexen Fällen Klarheit, Rechtssicherheit und maßgeschneiderte Lösungen zur optimalen Gestaltung des Testaments.

Fazit

Ob Sylter Testament oder Vermächtnis – jede Nachfolgeplanung ist individuell und benötigt eine eigene Berücksichtigung der familiären oder unternehmerischen Gegebenheiten. Um zu gewährleisten, dass möglichst viel bei Ihren Wunscherben ankommt, muss deshalb nicht nur die Erbfolge geplant, sondern auch steuerrechtliche Besonderheiten berücksichtigt werden. Insbesondere bei komplexen Familienstrukturen oder großen Erbmassen sollten Sie dies nicht dem Zufall überlassen.

Als spezialisierte Anwälte für Erbrecht und Steuerrecht in Frankfurt am Main verfügen wir über die nötige Expertise, um Sie umfassend bei Ihrer Nachfolgeplanung zu unterstützen. Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir Sie zu allen erbrechtlichen Optionen, erstellen auf Sie zugeschnittene Lösungen und begleiten Sie bei der sicheren Gestaltung Ihres Testaments, Ihrer Vermögensnachfolge oder Unternehmensübertragung. Kontaktieren Sie uns gerne jederzeit für ein Erstgespräch.

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