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Das Sylter Testament

Welche Ehegattentestamente gibt es?

Zur Regelung ihres Nachlasses stehen Ehepartnern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können einerseits jeweils ein eigenes Testament erfassen oder aber sie können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Beides unterliegt den gesetzlichen Formvorschriften und kann sowohl privatschriftlich als auch notariell erfolgen. Entscheiden sich die Ehegatten für ein gemeinschaftliches Testament stellt sich die Frage, wie dieses Testament konkret ausgestaltet werden kann. Häufig wird die Erbfolge nach dem sogenannten Berliner Testament geregelt. Eine Alternative zum Berliner Testament bildet das sogenannte Sylter Testament.

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Was ist das Berliner Testament?

Mit dem Berliner Testament wird geregelt, dass die Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und der überlebende Ehepartner anschließend bei seinem Tod von gemeinsam benannten Schlusserben beerbt wird. Schlusserben sind meistens die gemeinsamen Kindern. Es können jedoch auch (gerade bei Patchworkfamilien) Kinder eines Ehegatten oder andere Personen als Schlusserben eingesetzt werden.

Was ist ein Sylter Testament?

Beim Sylter Testament wird nicht der Ehepartner Erbe sondern die Kinder der Ehepartner erben unmittelbar bereits nach dem Versterben des Elternteils dessen Nachlass. Der überlebende Ehegatte geht jedoch nicht leer aus. Vielmehr erhält er im Wege eines Vermächtnisses das Nießbrauchrecht an verschiedenen Nachlassgegenständen. Beispielsweise erhält er das Nießbrauchrecht (oder Wohnungsrecht) an der Familienimmobilie oder anderen (Vermietungs-)Immobilien sowie am Kontovermögen oder anderen Wertgegenständen. Beim Tod des letztversterbenden Ehepartners erben die Kindern seinen Nachlass. Etwaige vorbehaltene Nießbrauchrechte erlöschen mit seinem Tod.

Was sind die Unterschiede zwischen Sylter Testament und Berliner Testament?

Anders als das Berliner Testament wird beim Sylter Testament der überlebende Ehegatte nicht zum Alleinerben eingesetzt. Hierdurch können erbschaftsteuerliche Freibeträge gegenüber dem Erblasser in der Regel besser genutzt werden. Auf der anderen Seite erhält der überlebende Ehegatte Vermögenswerte in Form von Nießbrauch oder anderen Vermächtnissen, so dass eine finanzielle Absicherung des überlebenden Ehepartners gesichert ist.

Steuerliche Einordnung?

Eine der größten Schwächen des (klassischen) Berliner Testaments ist, dass die Freibeträge von erbberechtigten Kindern in der Regel nicht genutzt werden. Dieser Nachteil wird beim Sylter Testament vermieden, da die Kindern bereits beim Tod des ersten Ehegatten erben und somit, deren Freibeträge nicht ungenutzt verfallen. Auf der anderen Seite sollte nicht vergessen werden, dass die Freibeträge für Ehepartner sogar höher sind, da diesen nicht nur der allgemeine Freibetrag in Höhe von EUR 500.000,00 zusteht, sondern zusätzlich noch ein Versorgungsfreibetrag über maximal EUR 256.000,00 geltend gemacht werden kann (§ 17 ErbStG).

Hinzukommt, dass der überlebende Ehepartner das gemeinsam genutzte Familienheim steuerfrei erben kann, § 13 Absatz 1 Nr. 4a ErbStG. Diese Sonderregelung gilt allerdings nur für den Erwerb des Eigentums. Der Erwerb des Nießbrauchs oder des Wohnungsrecht ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichts dagegen von der Steuerbefreiung nicht erfasst.

Bereits an diesem Beispiel zeigt sich, dass die Nutzung der Freibeträge im Hinblick auf die Kinder nicht dazu führen sollte, dass steuerliche Vorteile bei Übertragungen auf den überlebenden Ehegatten völlig außer Acht gelassen werden.

Welche Auswirkung hat das Sylter Testament auf den Pflichtteil?

Wenn durch ein Testament oder einen Erbvertrag Kinder oder Ehepartner durch den Erblasser vom Erbe ausgeschlossen werden, können diese einen Anspruch auf den Pflichtteil, also auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, haben. Das Modell des Sylter Testaments sieht jedoch vor, dass einerseits Kinder berücksichtigt werden, da sie als Erben eingesetzt werden und andererseits werden auch die Ehepartner berücksichtigt, da sie entweder per Vermächtnis oder Nießbrauch finanzielle Vorteile genießen.

Je nach konkreter Konstellation sind damit Pflichtteilsrechte weitestgehend vermieden. Sollte einer der Beteiligten dennoch einen Pflichtteil geltend machen wollen, wird dieser häufig das ihm zugedachte Erbe ausschlagen müssen.

Dies gilt in dieser Form nicht für den Pflichtteilsergänzungsanspruch am fiktiven Nachlass, da dieser - unter Anrechnung - neben dem Erbe geltend gemacht werden kann.

Patchworkfamilien

Gerade bei Patchworkfamilien offenbart das klassische Berliner Testament Schwächen, da die Kinder des erstversterbenden Ehegatten häufig vor der Frage stehen, ob sie beim Tod ihres Elternteils den Pflichtteil geltend machen sollen, um nicht etwaige Rechte zu verlieren, wenn als zweites der Stiefelternteil verstirbt, bei dem sie keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Durch die Gestaltung beim Sylter Testament kann diese Problematik vermieden werden, da die Kinder bereits mit dem ersten Erbfall - unabhängig ob vom Elternteil oder vom Stiefelternteil - erben.


Muster für ein Sylter Testament

Nachfolgend eine (vereinfachte) Vorlage für ein Sylter Testament, um die Systematik zu verdeutlichen:

"Hiermit setzen wir, die Eheleute M jeweils einzeln unsere Kinder K und A als Erben zu jeweils ein Halb ein. Gleichzeitig beschweren wir unsere Erben für den ersten Erbfall mit einem Vermächtnis zugunsten des überlebenden Elternteils, der bis an sein Lebensende den unentgeltlichen Nießbrauch an der gemeinsam genutzten Familienimmobilie erhält."

Wir unterstützen Sie gerne

Ob Ehegatten zur Regelung ihres Nachlasses ein gemeinschaftliches Testament in Form eines Berliner Testaments oder eines Sylter Testaments oder eine Hybridform wählen sollten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt - wie immer - auf den konkreten Einzelfall an. Dabei sollten nicht nur steuerliche Erwägungen erfolgen. Auch die Berücksichtigung des Pflichtteils darf nicht das einzige Kriterium bilden. Vielmehr sollten die Ehegatten zunächst für sich entscheiden, wie sie ihr Vermögen inhaltlich aufteilen wollen, um für sich selbst hinreichende Sicherheit für den überlebenden Ehegatten zu gewährleisten und gleichzeitig ihre Vorstellungen der Vermögensverteilung an die nächste Generation zu verwirklichen.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Themen der Errichtung eines Testaments haben, zum Beispiel zu den erwartenden Kosten, kontaktieren Sie uns. Unser Team von sherb aus erfahrenen Rechtsanwälten und Fachanwälten für Erbrecht und Steuerrecht aus Frankfurt am Main und Berlin berät Sie gerne bundesweit zum Erbrecht und findet mit Ihnen gemeinsam die für Sie passende Lösung.

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