Logo

Erben ohne Testament

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge, die dann zum Tragen kommt, wenn der Erblasser keine eigene Verfügung getroffen hat. Für Erben, die in solch einem Fall die Erbschaft antreten, ist es wichtig zu verstehen, welche Rechte und Pflichten sich aus der gesetzlichen Erbfolge ergeben. Aber auch Erblasser sollten verstehen, was es für Konsequenzen hat, keine Verfügung zu treffen. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.

Sie sind auf der Suche nach Unterstützung im Erbrecht? Als Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht in Frankfurt am Main bieten wir eine individuelle und umfassende Beratung. Ob Pflichtteil, Nachfolgeplanung oder Erbschaftsteuerrecht – wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer sicheren und konfliktfreien Regelung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Erben ohne Testament: Die Rechtslage im Überblick

Die Nachlassverteilung erfolgt nach den Vorschriften des BGB, wenn kein Testament vorliegt. Ein wichtiger Aspekt ist die Erbquote, die festlegt, wie viel jeder Erbe aus dem Nachlass erhält. In der Regel erhalten die Erben der ersten Ordnung jeweils den gleichen Anteil, es sei denn, der Erblasser hat andere Wünsche geäußert.

In Fällen, in denen mehrere Erben der gleichen Ordnung existieren, teilen sie sich das Erbe zu gleichen Teilen. Beispielsweise erben, wenn der Erblasser zwei Kinder hinterlässt, jedes Kind die Hälfte des Nachlasses. Der Ehegatte erhält, abhängig vom Güterstand, ebenfalls einen bestimmten Anteil.

Wie ist die gesetzliche Erbfolge ohne Testament?

Das Erbrecht richtet sich grundsätzlich nach der Verwandtschaft des Erblassers. Die gesetzlichen Erben sind in erster Linie die Verwandten des Verstorbenen. Diese werden in verschiedene Ordnungen unterteilt:

  • Erben der ersten Ordnung: Dies sind die Abkömmlinge, also die Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers. Sind mehrere Kinder vorhanden, teilen sie sich den Nachlass zu gleichen Teilen. Eine Generation schließt die nachfolgende Generation aus.

  • Erben der zweiten Ordnung: Falls keine Kinder vorhanden sind, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge.

  • Erben der dritten Ordnung: Falls auch keine Eltern oder deren Abkömmlinge leben, kommen die Großeltern des Erblassers zum Zug.


In vielen Fällen haben die Erben der ersten Ordnung Vorrang, aber auch die Erben der weiteren Ordnungen kommen unter bestimmten Umständen zum Erbe.

Erben ohne Testament: Das bekommen Ehegatten

Der Ehegatte erbt nicht nur in Abhängigkeit von den Verwandten des Erblassers, sondern hat einen besonderen Anspruch, der durch den Güterstand bestimmt wird.

Wenn der Erblasser verheiratet war und in der Zugewinngemeinschaft lebte, erhöht sich der Erbteil, den der Ehegatte erbt. Die genaue Höhe des Anteils hängt dabei vom Güterstand ab, der im Zeitpunkt des Todes des Erblassers galt.

  • Zugewinngemeinschaft: In der Regel erbt der Ehegatte im Falle der Zugewinngemeinschaft ein zusätzliches Viertel des Erbes, also insgesamt die Hälfte, zusammen mit den Kindern des Erblassers.

  • Ehevertrag oder andere Güterstände: Bei anderen Güterständen, wie etwa der Gütertrennung, ändert sich der Anteil des Ehegatten am Erbe.


Die Rechte der Erben ohne Testament

Wer als gesetzlicher Erbe eintritt, hat verschiedene Rechte und Pflichten gegenüber dem Nachlass. Zunächst einmal hat der Erbe das Recht, den gesamten Nachlass zu übernehmen, aber auch die Pflicht, etwaige Schulden des Verstorbenen zu begleichen. Sollte der Nachlass überschuldet sein, kann der Erbe den Nachlass ausschlagen.


Ausschlagung der Erbschaft

Die Ausschlagung der Erbschaft ist eine wichtige Möglichkeit für den Erben, sich von einer überschuldeten Erbschaft zu distanzieren. Dies muss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod des Erblassers erfolgen, also in der Regel innerhalb von 6 Wochen. Hat sich der Erbe im Ausland aufgehalten, verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Ist die Erbschaft überschuldet, kann dies eine sinnvolle Entscheidung sein, um sich nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu stürzen.

Pflichtteilsanspruch

Erben, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden, haben unter bestimmten Umständen Anspruch auf den Pflichtteil. Der Pflichtteil garantiert, dass nahe Verwandte des Erblassers nicht völlig leer ausgehen. Er beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann durch Testament nur eingeschränkt reduziert werden. Dies gilt insbesondere für Kinder und den Ehegatten des Erblassers.


Nachlassverwaltung ohne Testament

Für Erben, die ohne Testament gemeinsam in die Erbschaft eintreten, stellt sich häufig auch die Frage der Nachlassverwaltung. Sie bilden eine Erbengemeinschaft. Ohne eine klare Regelung im Testament müssen die Erben die Erbmasse gemeinschaftlich verwalten, bis die Erbengemeinschaft aufgelöst wird. Wenn mehrere Erben vorhanden sind, müssen alle Entscheidungen, die den Nachlass betreffen, im Konsens getroffen werden.

Kommt es zu Uneinigkeiten unter den Erben oder sind besondere rechtliche und steuerliche Anforderungen zu beachten, empfiehlt sich die Einschaltung eines Nachlassverwalters oder eines Anwalts, der die Interessen der Erben vertreten kann.

Erbschaftsteuer beim Erben ohne Testament

Erben ohne Testament müssen sich mit der Erbschaftsteuer auseinandersetzen, die sich nach dem Wert des Nachlasses und der Steuerklasse des Erben richtet. Ohne eine gewillkürte Erbfolge, die individuell festgelegte Steuerfreibeträge oder -vergünstigungen nutzen könnte, gilt die gesetzliche Erbfolge und die sich hieraus ergebende gesetzlich vorgegebene Steuerklasse, die gegebenenfalls ungünstiger ist.

Entferntere Verwandte oder Nichtverwandte müssen höhere Steuersätze zahlen als nahe Angehörige. Zudem entfällt die Möglichkeit, durch ein Testament steuerliche Vorteile, etwa durch die Verteilung des Erbes auf mehrere Erben, zu optimieren oder persönliche Freibeträge, wie etwa durch die Übertragung des Familienheims, zu nutzen. Eine rechtzeitige Beratung kann helfen, steuerliche Nachteile zu minimieren.

Mögliche Konflikte bei der Erbfolge ohne Testament

Das Erben ohne Testament kann zu Konflikten unter den Erben führen. Vor allem bei größeren Nachlässen oder uneinigen Erben kann es zu rechtlichen Streitigkeiten kommen. Häufig entstehen Konflikte, wenn mehrere Erben die gleichen Ansprüche auf den Nachlass erheben oder unterschiedliche Vorstellungen zur Aufteilung des Erbes haben.

Eine Möglichkeit, Konflikte zu vermeiden, besteht darin, dass die Erben sich auf eine einvernehmliche Lösung einigen oder eine Vermögensaufteilung in Form eines Erbvertrags oder einer notariellen Regelung vornehmen. Solche Regelungen können Klarheit schaffen und spätere Auseinandersetzungen verhindern.

Vor- und Nachteile eines Testaments

Die gesetzliche Erbfolge bietet sowohl Vor- als auch Nachteile. Ein großer Vorteil besteht darin, dass sie klare und nachvollziehbare Regeln für die Verteilung des Nachlasses aufstellt, falls der Erblasser kein Testament hinterlässt. Sie sorgt dafür, dass nahe Verwandte in der Regel als Erben eingesetzt werden, wodurch die Erbfolge für die meisten Fälle gerecht und unmissverständlich ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass die gesetzliche Erbfolge im Gegensatz zu einem Testament keine komplexe rechtliche Planung erfordert.

Jedoch gibt es auch Nachteile. So wird der Erblasser in seiner Verfügung über das Erbe eingeschränkt, da die gesetzliche Erbfolge nicht unbedingt seinen individuellen Wünschen entspricht. Zudem kann es zu Konflikten unter den Erben kommen, besonders wenn diese unterschiedliche Vorstellungen von der Erbteilung haben. Weitere Details finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag Vergleich beider Erbfolgen.

Fachanwalt für Erbrecht: Wir unterstützen Sie gerne!

Die Nachlassverwaltung kann eine komplexe und zeitaufwändige Aufgabe sein, insbesondere wenn keine testamentarischen Regelungen vorliegen. Wir unterstützen Sie dabei, den Nachlass professionell und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten. Dazu gehören die Ermittlung und Bewertung des Nachlasses, die Begleichung etwaiger Schulden sowie die Aufteilung unter den Erben.

Als spezialisierte Fachanwälte im Erbrecht und Steuerrecht sorgen wir dafür, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden und helfen, Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Nachlassverwaltung reibungslos und effizient zu gestalten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!

Unsere Website verwendet Cookies für eine verbesserte Nutzererfahrung. Klicken Sie auf 'Cookies akzeptieren', um der Cookie-Verwendung zuzustimmen.