Aktuelles
Weitere Artikel
09.03.2024
Zur amtlichen Verwahrung
Kein Herausgabeanspruch eines kombinierten Ehe- und Erbvertrags aus amtlicher Verwahrung.
01.03.2024
Kanzleigründung - sherb Rechtsanwälte in Frankfurt und Berlin
sherb Rechtsanwälte berät seit März 2024 bundesweit aus Frankfurt und Berlin seine Mandanten und Mandantinnen in allen Fragen des Erbrechts und der steueroptimierten Nachfolge. sherb - Ihre Fachanwälte im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht.
18.03.2024
JUVE Pressemitteilung
JUVE Steuermarkt berichtet über sherb Neugründung: Als Spin-off fokussiert sich sherb mit Büros in Frankfurt und Berlin auf steueroptimierte Nachfolgeplanung. Mit drei Anwälten berät die neugegründete Einheit vor allem zur Gestaltung von Erbfällen, Steuergestaltungen für Immobilien im Nachlass, Schenkungen von Betriebsvermögen bei vorweggenommener Erbfolge sowie bei der Gründung von Stiftungen und Familiengesellschaften.
09.04.2024
Zur Bindungswirkung von Ehegattentestamenten
Bei der Errichtung von Testamenten stellt sich zu Beginn häufig die Frage nach der Testierfreiheit des (späteren) Erblassers. Diese kann insbesondere dann eingeschränkt sein, wenn der Erblasser bereits ein Testament errichtet oder einen Erbvertrag geschlossen hat, der Bindungswirkung entfaltet. In diesen Fällen sind spätere letztwillige Verfügungen, die einer etwaigen Bindungswirkung widersprechen insoweit unwirksam. Doch nicht jedes vorausgehende Testament hat zwingend eine Bindungswirkung. Ob dies der Fall ist, muss häufig durch Auslegung ermittelt werden. So auch in einem neulich vor dem Oberlandesgericht München entschiedenen Fall.
18.04.2024
Privatschriftliches Nachlassverzeichnis versus notariellem Nachlassverzeichnis
Pflichtteilsberechtigte haben zu Beginn der Durchsetzung ihrer Pflichtteilsrechte häufig den Nachteil, dass ihnen das Nachlassvermögen nicht oder nur teilweise bekannt ist. Ohne den Nachlasswert lässt sich jedoch weder der Pflichtteilsanspruch noch der Pflichtteilsergänzungsanspruch ermitteln. Vor diesem Hintergrund haben Pflichtteilsberechtigte weitreichende Auskunftsansprüche gegen die eingesetzten Erben nach § 2314 Absatz 1 BGB. Dabei kann Auskunft entweder durch ein privatschriftliches Verzeichnis oder durch ein notarielles Verzeichnis erteilt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Pflichtteilsberechtigte. Häufig stellt sich dabei die Frage des tatsächlichen Mehrwerts eines notariellen Nachlassverzeichnisses, wobei es hierbei entscheidend auf den Umfang der Nachforschungspflicht des Notars ankommt. Der Bundesgerichtshof hat in einer jüngeren Entscheidung hierzu festgestellt, dass den Notar einerseits bei der Erstellung des notariellen Nachlassverzeichnisses ein weiteres Ermessen zusteht, er jedoch die Sorgfalt eines objektiven Dritten zu beachten habe.
10.03.2024
Jastrowsche Klausel - Besteuerung eines betagten Vermächtnisses
Erbschaftsteuerliche Auswirkungen einer Pflichtteilsstrafklausel mit Vermächtnisanspruch für den Schlusserben - Saldierung des erworbenen Vermächtnisanspruchs mit Nachlassverbindlichkeit beim Berliner Testament.
17.04.2024
Vor und Nacherbschaft auf dem Prüfstand
Die Anordnung von Vor- und Nacherbschaften war früher ein häufiges Gestaltungsmittel, ist jedoch mittlerweile immer seltener anzutreffen. Ein Grund dafür ist, dass auch der „befreite“ Vorerbe zivilrechtlich erheblichen Schranken unterliegt. Auch die erbschaftsteuerliche Regelung des § 6 ErbStG ist häufig ungünstig, da für die Erbschaftsteuer fingiert wir, dass der Nacherbe vom Vorerben geerbt hat, so dass für diesen insgesamt nur einmal der Freibetrag angesetzt werden kann. In einer jüngeren Entscheidung musste sich das Finanzgericht München mit der Frage auseinandersetzen, ob der Vorerbe Vermächtnisse anordnen kann, die der ursprünglich angedachten Nacherbschaft widersprechen und ob diese Vermächtnisse erbschaftsteuerlich anzuerkennen sind.
26.03.2024
BB kriegt alles
Das Oberlandesgericht Oldenburg setzte sich im Rahmen eines Erbscheinverfahrens damit auseinander, ob mittels Testaments wirksam die Erbfolge angeordnet werden kann, wenn es auf einem Notizzettel verfasst wurde und inhaltlich äußerst knappgehalten wurde.