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Erbschaftssteuer bei Geschwistern

Die Erbschaftssteuer ist ein zentrales Thema im deutschen Erbrecht und betrifft auch die Vermögensübertragung unter Geschwistern. Anders als bei nahen Verwandten wie Kindern oder Ehegatten fallen Geschwister in eine andere steuerliche Kategorie, was direkte Auswirkungen auf die Höhe der Steuerlast hat. Dieser Beitrag beleuchtet die gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftssteuer bei Geschwistern sowie die relevanten Freibeträge und die unterschiedlichen Steuerklassen.

Sie sind auf der Suche nach Unterstützung im Erbrecht? Als Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht in Frankfurt am Main bieten wir eine individuelle und umfassende Beratung. Ob Pflichtteil, Nachfolgeplanung oder Erbschaftsteuerrecht – wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer sicheren und konfliktfreien Regelung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Wann erben Geschwister?

Geschwister erben nach deutschem Erbrecht, wenn keine direkten Nachkommen des Erblassers (Kinder, Enkel) und keine Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner vorhanden sind. Sie gehören zur sogenannten zweiten Ordnung gemäß § 1925 BGB. Dies bedeutet, dass sie erst dann erbberechtigt sind, wenn keine Erben erster Ordnung (Abkömmlinge) existieren.

Hinweis
: Dieser Beitrag bezieht sich auf den Fall, dass Erblasser und Erbe Geschwister sind. Sind beide Erben Geschwister und erben z.B. von ihren Eltern, gelten die Regelungen zum Erben nach erster Ordnung.


Sind beide Eltern des Erblassers bereits verstorben und existieren keine Kinder oder Ehegatten, teilen sich die Geschwister das Erbe zu gleichen Teilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Voll- oder Halbgeschwister handelt. Halbgeschwister erhalten jedoch nur den Anteil, der durch ihren gemeinsamen Elternteil begründet ist.

Ein Beispiel:
Hatte der Erblasser zwei Vollgeschwister und ein Halbgeschwister, wird der Nachlass in drei Teile aufgeteilt, wobei das Halbgeschwisterkind nur einen sechstel Anteil des Erbes erhält.

Hinterlässt ein verstorbenes Geschwisterkind eigene Nachkommen, treten diese an dessen Stelle und erben den entsprechenden Anteil.

Geschwister erben also insbesondere dann, wenn der Erblasser unverheiratet und kinderlos war. In solchen Fällen empfiehlt es sich, rechtzeitig ein Testament zu verfassen, um individuelle Wünsche zur Vermögensverteilung zu regeln und potenzielle Konflikte zu vermeiden.

Was fällt unter eine Erbschaft bei Geschwistern?

Unter eine Erbschaft bei Geschwistern fällt grundsätzlich das gesamte Vermögen des Erblassers, das nicht durch ein Testament oder Erbvertrag anders verteilt wurde. Dazu gehören insbesondere:

  • Immobilien: Wohnhäuser, Eigentumswohnungen oder Grundstücke.

  • Geldvermögen: Bankguthaben, Bargeld, Wertpapiere oder Anteile an Unternehmen.

  • Sachwerte: Möbel, Schmuck, Kunstwerke, Fahrzeuge oder persönliche Gegenstände.

  • Schulden: Neben Vermögenswerten haften Geschwister als Erben auch für Nachlassverbindlichkeiten wie Kredite, offene Rechnungen oder Bestattungskosten.


Die Aufteilung richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge oder den Bestimmungen im Testament. Je nach Art und Umfang der Erbschaft können steuerliche Regelungen, wie Freibeträge und Steuersätze, die finanzielle Belastung erheblich beeinflussen.

Erbschaftssteuer bei Geschwistern: Typische Probleme

Bei der Erbschaftssteuer unter Geschwistern treten häufig finanzielle und organisatorische Herausforderungen auf. Eine der zentralen Schwierigkeiten liegt in den niedrigen Freibeträgen von nur 20.000 Euro und den vergleichsweise hohen Steuersätzen von bis zu 43 %, die bei größeren Erbschaften zu erheblichen Steuerbelastungen führen können.

Besonders problematisch ist dies, wenn das vererbte Vermögen überwiegend aus nicht-liquiden Werten wie Immobilien oder Unternehmensanteilen besteht. Um die Steuerlast zu begleichen, kann es notwendig sein, Teile des geerbten Vermögens zu verkaufen, was den Erhalt von Familienbesitz erschwert.

Zudem können Konflikte entstehen, wenn mehrere Geschwister als Miterben auftreten und unterschiedliche Vorstellungen über die Verwaltung oder Verwertung des Nachlasses haben. Ohne klare Regelungen im Testament oder eine rechtzeitige Nachlassplanung können solche Erbschaften zu langwierigen Erbstreitigkeiten führen.

Eine fundierte Beratung und eine strategische Nachlassplanung sind daher essenziell, um diese Herausforderungen zu bewältigen und die Steuerlast zu minimieren.

Steuerklassen und Freibeträge bei Geschwistern

Im deutschen Erbschaftsteuerrecht werden Erben gemäß ihrer Verwandtschaft zum Erblasser in drei Steuerklassen eingeteilt. Geschwister gehören zur Steuerklasse II. Im Vergleich zu nahen Verwandten wie Ehegatten oder Kindern (Steuerklasse I) fällt die steuerliche Belastung für Geschwister höher aus.

Freibetrag für Geschwister

Der Freibetrag, also der Betrag, der steuerfrei bleibt, beträgt für Geschwister 20.000 Euro. Dieser Betrag ist im Vergleich zu anderen Verwandtschaftsgraden deutlich niedriger. Ehegatten können beispielsweise einen Freibetrag von 500.000 Euro geltend machen, während Kindern ein Freibetrag von 400.000 Euro zusteht.

Steuersätze in Steuerklasse II

Die Steuersätze für Steuerklasse II variieren zwischen 15 % und 43 %, abhängig vom Wert der Erbschaft (§ 19 ErbStG). Je höher der Wert des vererbten Vermögens, desto höher ist der Steuersatz. Ein Beispiel:


  • Bei einem vererbten Vermögen bis 75.000 Euro beträgt der Steuersatz 15 %.

  • Für Vermögen über 6 Millionen Euro steigt der Steuersatz auf 43 %.

Sonderregelungen für Immobilien und Betriebsvermögen

In bestimmten Fällen gewährt das deutsche Steuerrecht Vergünstigungen, um Erben vor einer unverhältnismäßigen Belastung zu schützen:

  • Familienheimregelung: Wird eine Immobilie als Familienheim vererbt und erfüllt der Erbe bestimmte Bedingungen, kann eine Steuerbefreiung greifen. Diese Regelung kommt allerdings nicht bei Geschwistern zum Tragen, da sie primär auf Ehegatten und Kinder des Erblassers abzielt.

  • Betriebsvermögen: Für Unternehmensanteile gelten besondere Steuervergünstigungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Betriebsvermögen teilweise oder vollständig steuerfrei vererbt werden. Diese Regelungen setzen jedoch voraus, dass der Betrieb fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Erbschaftssteuer bei Geschwistern gestalten und optimieren

Um die Steuerlast für Geschwister zu minimieren, bieten sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten an:

  • Schenkungen: Durch Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers können Freibeträge mehrfach genutzt werden. Freibeträge erneuern sich alle zehn Jahre, sodass größere Vermögen in Etappen übertragen werden können.

  • Einrichtung eines Nießbrauchsrechts: Bei der Übertragung von Immobilien kann das Nießbrauchsrecht vereinbart werden. Hierbei bleibt der Erblasser weiterhin berechtigt, die Immobilie zu nutzen oder Mieteinnahmen zu erzielen, während das Eigentum bereits auf den Erben übergeht. Dies mindert den steuerpflichtigen Wert der Immobilie.

  • Testamentarische Regelungen: Eine klare testamentarische Verfügung hilft, Steuerstreitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und ermöglicht es, steuerliche Vorteile gezielt auszunutzen. Hierbei sollten die Freibeträge und Steuerklassen der jeweiligen Erben berücksichtigt werden.

  • Steueroptimierte Verteilung: Denkbar ist auch, statt das Erbe auf eine Person zu übertragen, mehrere Begünstigte auszuwählen, da hierdurch mehrere Freibeträge genutzt werden können.

  • Erwachsenenadoption: Eine Erwachsenenadoption kann zur Steueroptimierung genutzt werden, da der Adoptierte in Steuerklasse I aufsteigt und von höheren Freibeträgen (400.000 Euro) sowie niedrigeren Steuersätzen profitiert. Sie erfordert jedoch die gerichtliche Zustimmung und ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis. Bei Geschwistern dürfte dies praktisch ausgeschlossen sein.


Steuerliche Beratung bei Geschwister-Erbschaft

Aufgrund der komplexen steuerlichen Regelungen empfiehlt es sich, frühzeitig eine rechtliche und steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Anwalt für Erbrecht unterstützt Sie dabei, die Nachlassplanung so zu gestalten, dass die Steuerlast für die Erben minimiert wird.

Die Erbschaftssteuer bei Geschwistern stellt eine besondere Herausforderung dar, da die niedrigen Freibeträge und hohen Steuersätze oft zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen. Mit einer durchdachten Nachlassplanung und der Nutzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten lässt sich die Steuerlast jedoch erheblich reduzieren. Eine rechtzeitige Beratung durch Experten im Erbrecht ist hierbei unerlässlich.

Wenn Sie Fragen zur Erbschaftssteuer haben oder Unterstützung bei der Nachlassgestaltung benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei für Erbrecht gerne zur Verfügung.

Als spezialisierte Fachanwälte im Erbrecht und Steuerrecht sorgen wir dafür, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden und helfen, Konflikte unter den Erben zu vermeiden. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Nachlassverwaltung reibungslos und effizient zu gestalten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung!

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