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Internationales Erbrecht

Überblick

Internationales Erbrecht bezeichnet Erbfälle, bei denen mehrere Staaten betroffen sind. In der heutigen vernetzten globalisierten Welt treten solche grenzüberschreitenden Erbfälle mit Auslandsbezug immer häufiger auf.

Sie sind auf der Suche nach Unterstützung im Erbrecht? Als Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht in Frankfurt am Main bieten wir eine individuelle und umfassende Beratung. Ob Pflichtteil, Nachfolgeplanung oder Erbschaftsteuerrecht – wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer sicheren und konfliktfreien Regelung. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Wann liegt ein internationaler Erbfall vor?

Das kann einerseits dann der Fall sein, wenn ein deutscher Erblasser (auch) Vermögen im Ausland hat oder seine Erben nicht in Deutschland leben.

Entsprechendes gilt für die Fälle, in denen ein ausländischer Erblasser Vermögenswerte (auch) in Deutschland hat oder seine Erben in Deutschland leben.

In solchen Konstellationen ist nach sogenannten kollisionsrechtlichen Vorschriften zu prüfen, welches Recht anzuwenden ist.

Was regelt die Europäische Erbrechtsverordnung?

Innerhalb der Europäischen Union ist hierfür die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) maßgebend. Diese stellt regelmäßig auf das Recht des Staates ab, in dem der Erblasser im Todeszeitpunkt seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte, Artikel 21 EuErbVO.

Der Erblasser kann jedoch durch Rechtswahl ein abweichendes Recht wählen, wenn er die entsprechende Staatsangehörigkeit besitzt, Artikel 22 Absatz 1 EuErbvO. Die Rechtswahl muss entweder ausdrücklich erfolgen oder sich konkludent aus den Umständen ergeben, Artikel 22 Absatz 2 EuErbVO.

Der Sinn dieser Kollisionsregelungen der EuErbVO ist, dass für einen Erbfall insgesamt eine einheitliche Rechtsordnung gelten soll.

Wann kommt es zu einer Nachlassspaltung bei Drittstaaten?

Treten jedoch Erbfälle mit Verbindungen zu Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union auf, kann es demgegenüber in bestimmten Situationen zu einer "Nachlassspaltung" kommen. Dies bedeutet, dass für verschiedene Teile des Nachlasses unterschiedliche Rechtsordnungen Anwendung finden. Beispielsweise kann sich in einem Fall die Erbfolge für das Vermögen in Deutschland nach deutschem Erbrecht und für das US-Vermögen nach amerikanischem Erbrecht richten.

Nicht selten ist dies der Fall wenn sich Immobilien im Nachlass befinden, da diese sich häufig nach ausländischem Kollisionsrecht nach dem Recht des Staates richten, in dem die Immobilie belegen ist. Hier stellt sich bei der Nachfolgeplanung die Frage, wie man diese Lage erbrechtlich in den Griff bekommt. Sollte man ein Testament errichten, welches alles abdeckt oder doch lieber jeweils ein eigenständiges Testament für die jeweilige Rechtsordnung?

Wann wird ein Erbschein, ein Fremdrechtserbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis benötigt?

Der Nachweis der Erbschaft erfolgt in Deutschland regelmäßig per Erbschein.

Bei grenzüberschreitenden Erbfällen wird innerhalb der Europäischen Union ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt, da dies in allen Mitgliedstaaten anerkannt ist und somit keine unterschiedlichen Erbscheine im jeweiligen Staat nötig sind, Artikel 62 bis Artikel 73 EuErbVO.

Bei Fällen mit Bezug zu Drittstaaten wird in Deutschland häufig für die Umsetzung der Erbfolge ein sogenannter Fremdrechtserbschein nötig sein.


Wir unterstützen Sie gerne

Gerade im internationalen Erbrecht ist es elementar, dass man durch erfahrene Fachanwälte beraten wird. Wir von sherb mit unseren hochspezialisierten Fachanwälten für Erbrecht und für Steuerrecht unterstützen Sie gerne bundesweit aus Frankfurt am Main und Berlin.

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